- Adoptionen von Kindern aus dem Ausland sollen auch künftig erlaubt sein.
- Die zuständige Nationalratskommission stellt sich gegen ein vom Bundesrat geplantes Verbot.
- Sie will stattdessen die Kontrollen bei internationalen Adoptionen verbessern.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat mit 19 zu 6 Stimmen eine entsprechende Motion beschlossen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Als Nächstes wird der Nationalrat darüber entscheiden.
Die Kommissionsmehrheit will, dass der Bundesrat «umgehend» auf seinen Grundsatzentscheid von Anfang Jahr zurückkommt und statt eines Verbots von internationalen Adoptionen die Kontrolle und Transparenz verstärkt. Damit soll das Missbrauchsrisiko reduziert werden. Gegen ein Verbot spreche, dass dies adoptierte Personen und ihre Familien stigmatisieren würde, heisst es in der Mitteilung der RK-N.
Bundesrat blickt aufs Ausland
Der Bundesrat hatte Ende Januar angekündigt, dass er die Adoption von Kindern aus dem Ausland verbieten wolle. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde damit beauftragt, bis spätestens Ende 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Eine Expertengruppe war zum Schluss gekommen, dass Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Solche Missstände dürfe es nicht mehr geben, sagte Justizminister Beat Jans. Ein Verbot sei die beste Möglichkeit, alle Betroffenen, insbesondere die Kinder, zu schützen.
Die Niederlande hatten im Mai 2024 internationale Adoptionen ganz eingestellt. Unter anderem auch in Belgien, Frankreich und Norwegen gibt es Bemühungen dazu. Diese reichten von einer Einschränkung der Adoptionsländer bis hin zu einem temporären Stopp.
Internationale Adoptionen sind gemäss dem vom Bundesrat im Januar verabschiedeten Bericht in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Derzeit sind es noch rund dreissig pro Jahr, früher waren es mehrere hundert.
Behandelt wurde vom Expertengremium auch die Frage, wie wichtig es für adoptierte Menschen sei, Informationen über ihre Herkunftsfamilie zu erlangen. Die Betroffenen müssten auf jeden Fall die Möglichkeit haben, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen, hiess es im Bericht. Die Rechtskommission will hier auch ansetzen. Im Rahmen der neuen Vorlage sei das Recht adoptierter Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung und die Unterstützung bei der Herkunftssuche zu stärken, heisst es in der Motion.
Missstände bis zur Jahrtausendwende
In der Schweiz kam es bei internationalen Adoptionen in der Vergangenheit zu gravierenden Unregelmässigkeiten. Zwischen 1970 und 1999 gelangten wahrscheinlich mehrere tausend Kinder aus dem Ausland durch Kinderhandel, mit gefälschten Dokumenten, fehlenden Herkunftsangaben oder durch andere illegale Praktiken zur Adoption in die Schweiz.
Dies zeigte ein Bericht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Dezember 2023. Auch bis ins vergangene Jahrzehnt ist es laut dem Bundesrat zu illegalen Adoptionen gekommen. Gemäss Forschungsberichten von Bund und Kantonen stammen viele Kinder aus illegalen Adoptionen unter anderem aus Bangladesch, Brasilien, Chile, Korea, Sri Lanka oder Rumänien.