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Adoptionen aus dem Ausland Bundesrat will internationale Adoptionen verbieten

  • In der Schweiz soll es nicht mehr möglich sein, Kinder aus dem Ausland zu adoptieren.
  • Der Bundesrat lässt bis Ende 2026 ein Verbot ausarbeiten, um «Unregelmässigkeiten» künftig auszuschliessen.
  • Das zuständige Departement soll zudem eine Reform im Bereich der Herkunftssuche prüfen und dabei die Empfehlungen der Kantone berücksichtigen.

Eine unabhängige Expertengruppe kommt zum Schluss, dass ein griffiges Adoptionsrecht Missbräuche zwar nicht ausschliessen kann, aber alle Betroffenen am besten schützt. Der Bundesrat bedauert, dass die Behörden ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und ihren Familien nicht wahrgenommen haben.

Bei internationalen Adoptionen in die Schweiz ist es in der Vergangenheit in grossem Umfang zu Unregelmässigkeiten gekommen. Das dürfe es nicht mehr geben, erklärte Justizminister Beat Jans vor den Medien.

Kleinkind spielt auf Holzboden mit Spielzeugautos und Schienen.
Legende: Internationale Adoptionen sind gemäss dem Bericht in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. KEYSTONE/Christian Beutler

Zwischen 1970 und 1999 gelangten wahrscheinlich mehrere tausend Kinder aus dem Ausland durch Kinderhandel, mit gefälschten Dokumenten, fehlenden Herkunftsangaben oder durch andere illegale Praktiken zur Adoption in die Schweiz. Dies zeigte ein Bericht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Dezember 2023.

Noch rund 30 Fälle pro Jahr

Laut dem Bericht der unabhängigen Expertengruppe haben Bund und Kantone bereits viel getan, um die Praxis der internationalen Adoptionen transparenter und sicherer zu machen. Es gebe Beispiele von Adoptionen, die korrekt durchgeführt und aus Sicht von Kindern und Eltern geglückt sind. Ungeachtet dessen bleibe es trotz eines griffigen Adoptionsrechts und unter dem Einsatz erheblicher Ressourcen ungewiss, ob Missbräuche vollständig verhindert werden könnten.

Bei Adoptionen ist das Wohl des Kindes höher zu gewichten als der Kinderwunsch möglicher Adoptiveltern.

Deshalb will der Bundesrat internationale Adoptionen künftig grundsätzlich unterbinden, wie Jans erklärte. Mitberücksichtigt sei im Entscheid, dass internationale Adoptionen in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen sind – von mehreren hundert Fällen pro Jahr auf derzeit noch 30.

«Bei Adoptionen ist das Wohl des Kindes höher zu gewichten als der Kinderwunsch möglicher Adoptiveltern», unterstrich Jans. Der Status quo reiche nicht aus. Der Justizminister ist auch davon überzeugt, dass durch diesen Entscheid der missbräuchliche Schwarzmarkt eher behindert als gefördert werde.

Recht auf Kenntnis der Abstammung

Das Bundesamt für Justiz (BJ) prüft im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses allfällige Ausnahmen, insbesondere für innerfamiliäre Adoptionen. Adoptionen innerhalb der Schweiz sind von diesem Entscheid nicht betroffen. Sie bleiben weiterhin zulässig.

Was die Kenntnis der eigenen Abstammung betrifft, so müssen laut Expertengruppe adoptierte Personen auf jeden Fall Informationen über die Herkunftsfamilie erhalten können. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen seien diesbezüglich insbesondere bei irregulären Adoptionen ungenügend. Das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) soll deshalb eine Reform im Zusammenhang mit der Herkunftssuche prüfen und dabei die Empfehlungen der Kantone berücksichtigen.

SRF 4 News, 29.1.2025, 15:00 Uhr ; 

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