- Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat den Betreiber einer Kinderpornografie-Tauschbörse festgenommen und fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe.
- Der 47-jährige Verdächtige habe über 1.4 Millionen kinderpornografische Dateien auf seinen Geräten.
- Er habe seit 2019 mehrere Foren zum Austausch von Kinderpornografie im Darknet betrieben.
- Die Staatsanwaltschaft zeigt sich erstaunt über das «Ausmass der Aktivitäten».
Nebst dem Verbreiten und Zugänglichmachen von Kinderpornografie werden dem Beschuldigten diverse Delikte im Zusammenhang mit illegaler Pornografie vorgeworfen. Personen aus diversen Nationen hätten in den Foren, die der Mann betrieben hatte, Bilder und Videos mit strafbarem Inhalt getauscht.
Der Tipp kam aus Deutschland, von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen. Sie wies die Schweizer Behörden auf die mutmasslichen Machenschaften eines heute 47-jährigen Deutschen im Darknet hin. Der Hinweis habe zu aufwendigen digitalen Ermittlungen der Schweizer Behörden geführt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Wahres Ausmass erst bei Analyse entdeckt
Zudem führten die Untersuchungen zu drei weiteren mutmasslichen Tätern. Diese seien «im umliegenden Ausland» beheimatet, die dortigen Stellen würden die Ermittlungen weiterführen.
Im Frühling 2023 wurde der Wohnort des Mannes im Bezirk Bremgarten im Aargau ermittelt und sein Haus durchsucht. Er selber wurde verhaftet. Das sei minutiös geplant worden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das wahre Ausmass der Aktivitäten des Mannes habe sich erst nach Analyse seiner umfangreichen IT-Infrastruktur gezeigt.
Fotos von spielenden Kindern
Der Tatverdächtige habe nicht nur Fotos getauscht, er habe auch selber Inhalte produziert, sagt die Staatsanwaltschaft. Er habe sich in Freizeitparks in der Schweiz und in Deutschland aufgehalten, um dort spielende Kinder heimlich zu fotografieren. Diese Fotos habe er anschliessend gegen Kinderpornografie getauscht.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau fordert für den Mann sechs Jahre Freiheitsstrafe sowie ein Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Minderjährigen. Dazu soll ein Landesverweis von zehn Jahren kommen. Noch steht kein Gerichtstermin fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.