Im wochenlangen Streit um einen Mieterlass für Geschäfte während der Corona-Pandemie zeichnet sich eine Lösung ab.
Die Wirschaftskommission des Ständerats unterstützt mit 8 zu 4 Stimmen den Kompromiss-Vorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission. Dies teilten die Parlamentsdienste mit. Wenn beide Räte den jeweiligen Vorstoss in der Sommersession annehmen, gilt dieser als überwiesen.
Geschäftsbetreiber kriegen Mieterlass von 60 Prozent
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass Geschäftsbetreiber ihren Vermietern für die Dauer der behördlichen Schliessung wegen des Coronavirus nur 40 Prozent der Miete schulden. 60 Prozent sollen die Vermieter selbst tragen.
Von einem reduzierten Mietzins sollen auch Geschäfte profitieren, die offen waren, ihre Aktivitäten aber einschränken mussten. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten - falls sie keine einvernehmliche Lösung finden müssen sie allenfalls vor Gericht ziehen.
«Nicht perfekt» aber tragbar
Der Vorschlag sei zwar «nicht in allen Punkten perfekt», so heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste weiter. Der neue Motionstext enthalte beispielsweise eine höhere massgebende Mietobergrenze als vom Ständerat bisher vorgesehen. Es soll eine Obergrenze von 20'000 Franken gelten. Eine Mehrheit kann sich damit aber arrangieren.
Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion aus grundsätzlichen Gründen ab. Für sie handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse.
Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Das Bundesgericht hat sich in betreffenden Fragen noch nicht geäussert. Das könnte auch noch Jahre so bleiben.