Worum geht es? In gut zwei Wochen, am Wochenende vom 15. und 16. Juni, findet auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden die Ukraine-Konferenz statt. Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den Gipfel führen zu diversen Einschränkungen. Unter anderem hat der Bundesrat den Luftraum vom Donnerstag, 13. Juni bis am Montag, 17. Juni gesperrt – dies im Radius von 46.3 Kilometern rund um den Bürgenstock. Das entspricht 25 nautischen Meilen. Die Sperrung gilt für Kleinflugzeuge, die auf Sicht fliegen, sowie für grössere Flieger im privaten Gebrauch.
Was bedeutet das für die Flugplätze? Die allermeisten Flugplätze in der Sperrzone müssen während dieser fünf Tage schliessen. Unter ihnen auch der privat betriebene Flugplatz in Triengen. Dessen Chef, Bruno Müller, nimmt die Zwangsschliessung zähneknirschend zur Kenntnis. «Für uns ist das ein ziemlicher Einschnitt. Wenn das Wetter schön ist an diesem Wochenende, verlieren wir einiges an Umsatz.» Konkret könnten es mehrere zehntausend Franken sein.
Werden die Flugplätze entschädigt? Dafür setzt sich der Verband der Schweizer Flugplätze ein, wie der Geschäftsführer bestätigt. Sie sind beim Aussendepartement vorstellig geworden.
Gibt es Ausnahmen? Die gibt es, ja. Zum einen ist es der Rega erlaubt, in der Sperrzone zu fliegen. Deshalb sind beim Flugplatz Erstfeld gewisse An- und Abflüge möglich. Auch beim Flugplatz Buochs sind laut Bundesrat Ausnahmen erlaubt. Der Flugplatz wird wahrscheinlich von Gästen der Konferenz für ihren Anflug genutzt. Bestätigen will das die Armee jedoch nicht.
Und schliesslich können auch Flugplätze am Rand der Sperrzone offenbleiben – Pfaffnau oder Holziken zum Beispiel. Die Piloten dürfen diese Flugplätze jedoch nur in Richtung Westen verlassen. Das irritiert Bruno Müller vom Flugplatz Triengen. «Ich verstehe nicht, weshalb es diese Ausnahmen gibt in der Sperrzone.» Sein Flugplatz in Triengen liege auch nahe am Rand der Sperrzone.
Wie steht es um andere Fluggeräte? Für Hängegleiter und andere Sportgeräte, für Modellflugzeuge und für Drohnen wurden spezielle Regeln aufgestellt. Für Drohnen gilt beispielsweise eine Sperrzone von 27 Kilometern. Detaillierte Informationen gibt es hier. Gleitschirm-Flugschulen dürfen auch während der Ukraine-Konferenz ihre Schulungs- und Tandemflüge anbieten. Der Schweizerische Hängegleiter-Verband hat sich für diese Ausnahme eingesetzt. Geschäftsführer Christian Boppart zeigt sich dankbar: «Wir dürfen nun Geld verdienen.» Es sei wichtig, dass sie um diese Jahreszeit arbeiten können.
Wenn ein Flugobjekt sich dem Standort nähert, werden wir entsprechende Massnahmen einleiten. Sollte es nicht reagieren und sich aggressiv in Richtung Konferenz weiterbewegen, werden wir es abschiessen.
Was sagt die Armee? Der Luftwaffenchef, Divisionär Peter Merz, ist für die Durchsetzung der Sperrzone verantwortlich. Er sagt, sie hätten jede Anfrage für Ausnahmen in der Sperrzone genau geprüft. «Es ist jeweils eine Frage der Bedrohungslage, die von einer Flugbewegung ausgeht.» Deshalb hätten sie wenige Ausnahmen mit gewissen Auflagen gewähren können. Viele Flugplätze, bei denen Ausnahmen erlaubt sind, befänden sich praktisch am Rand der Sperrzone. «Triengen liegt hingegen klar innerhalb des Kreises», so Merz. Zu einer allfälligen Entschädigung für die betroffenen Flugplätze könne er nichts sagen, das liege nicht in seiner Verantwortung.