Das ist geplant: Der Bundesrat beantragt dem Parlament weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe im Nahen Osten. Mit den Geldern will er in Israel, den Palästinensergebieten und in Nachbarländern vor allem die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die UNO unterstützen. Das Geld soll an mehrere internationale Organisationen fliessen. Den grössten Beitrag erhält mit 25 Millionen das UNO-Büro für humanitäre Hilfe.
Das ändert sich: Mit den zusätzlichen Geldern sollen mehr Organisationen finanziell unterstützt werden als zuvor. Etablierte Geldflüsse werden damit nicht verändert. So erhält das UNO-Palästinenserwerk UNRWA weiterhin 20 Millionen Franken pro Jahr. Vergangene Woche hatte das Aussendepartement beschlossen, die Zahlungen an elf israelische und palästinensische Organisationen auszusetzen, da dort der Verdacht bestehe, dass der «Code of Conduct» des EDA verletzt wird. Dies soll nun überprüft werden.
Die Begründung: Der Bundesrat schreibt, die humanitäre Lage in dieser Region sei «äusserst besorgniserregend». Im Gazastreifen sei die Lage «katastrophal». Er anerkenne das Recht Israels auf Selbstverteidigung und Sicherheit und verurteile die Terrorakte der Hamas erneut auf das Schärfste. Der Bundesrat erinnert aber auch daran, dass beide Parteien verpflichtet seien, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht zu beachten. Der Bundesrat komme mit dem Kreditbegehren ans Parlament Anfragen internationaler Organisationen nach.
Die weiteren Forderungen des Bundesrats: Es brauche humanitäre Feuerpausen oder Waffenruhen, um den Zugang zu Hilfsgütern zu ermöglichen und die Bevölkerung zu versorgen. Der Konflikt im Nahen Osten drohe die ganze Region zu destabilisieren. Die Zahl der Menschen in Not werde wohl noch weiter ansteigen.
So steht der Bundesrat zum Krieg: Der Bundesrat verurteilt den Angriff der Hamas auf Israel scharf und betont das Recht Israels, sich zu verteidigen. Zusätzlich stellt der Bundesrat klar, dass die Zivilbevölkerung geschützt werden müsse. Weiter fordert er die Freilassung der Geiseln.
Das wird von der Politik kritisiert: Der Bundesrat hat entsprechend auch eine UNO-Resolution zur humanitären Situation unterstützt, welche den Angriff der Hamas nicht verurteilt. Dies hat für Kritik aus der Politik gesorgt. Cassis betonte hingegen, man dürfe bei solchen Resolutionen nicht nur das Stimmverhalten eines Landes beachten. Es gelte, auch die Erklärungen der Länder zur Kenntnis zu nehmen. Die Schweiz habe in dieser Erklärung unter anderem klar gesagt, dass sie bedauere, dass eine Verurteilung der nicht zu rechtfertigenden Angriffe der Hamas nicht in den Schlusstext aufgenommen worden sei.