- Der Bundesrat muss künftig sämtliche Personen ausweisen, die durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die Sicherheit der Schweiz gefährden.
- Voraussetzung ist, dass diese strafrechtlich nicht verfolgt werden können.
- Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für einen entsprechenden Vorstoss ausgesprochen.
Die Abstimmung in der kleinen Kammer fiel mit 32 Ja zu neun Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich aus. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) empfahl im Vorfeld die Annahme der Motion. «Die Schweiz als Sitz internationaler Organisationen und als Staat mitten in Europa ist ein attraktiver Standort für Nachrichtendienste», sagte Kommissionssprecherin Franziska Roth (SP/SO).
Risiko für diplomatische Interessen der Schweiz
So befinde sich laut Berichten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zum Beispiel jeder fünfte in Europa stationierte russische Nachrichtenoffizier in der Schweiz. Die illegalen Tätigkeiten gefährdeten so unter anderem die geschützten Dialogräume, die namentlich durch das Internationale Genf zur Verfügung gestellt werden. So könnten diese Tätigkeiten für die diplomatischen Interessen der Schweiz und die ins Visier genommenen Personen ein Risiko darstellen.
Verbotener Nachrichtendienst gefährde demnach nicht nur potentiell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Schweiz, sondern auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften. So könnte auch das Ansehen der Schweiz als Gaststaat Schaden nehmen.
Einzelfallprüfung soll weiter stattfinden
Eine bürgerliche Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion. Sie sah keinen Mehrwert im Vergleich zur aktuellen Praxis des Bundesrats. Es gäbe verschiedene Massnahmen, wie präventive Einreiseverbote und die Ausweisung enttarnter Agenten, die bereits angewendet würden, sagte Petra Gössi (FDP/SZ).
Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar. Verteidigungsministerin Viola Amherd versicherte im Ständerat, dass auch bei einer Annahme der Motion weiterhin eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen würden, um jeweils «den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen».