Mit der Wiedereröffnung der Restaurants vor rund einem Monat wollte der Bundesrat ursprünglich die Gäste verpflichten, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Auf Intervention des Datenschützers Adrian Lobsiger beliess man es bei der Freiwilligkeit. Mit dem weiteren Lockerungsschritt am 6. Juni, führt der Bundesrat die Datenhinterlegungspflicht trotzdem ein. Zwar erst bei Gruppen ab fünf Personen, dafür jetzt auch mit dem Segen des Datenschützers.
Gesetzliche Grundlage geschaffen
Ja, er sei vom Bundesrat im Vorfeld über diese Datenerfassungspflicht informiert worden, sagt Lobsiger. «Es obliegt uns, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Gesetzesgrundlage zu kommentieren. Und da waren wir einverstanden», erklärt er. Denn genau das sei der Punkt: gesetzmässig und verhältnismässig.
Beides sei bei der ursprünglichen Idee des Bundesrates, alle Restaurantgäste zu erfassen, nicht der Fall gewesen. Die gesetzliche Grundlage habe der Bundesrat nun geschaffen. Weil er zudem auf pauschales Sammeln von Daten verzichte, sei die Regelung jetzt auch verhältnismässig, betont der eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
«Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und wenn keine grösseren Personengruppen etwas konsumieren, dann ist es nach wie vor so, dass die Bekanntgabe von Personendaten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.» Nur wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, komme die Kontaktdatenpflicht zum Zug.
Stichproben nicht ausgeschlossen
«Da hat der Bundesrat jetzt auch eine klare politische Verantwortung für diese Datenerhebungspflicht übernommen. Das ist aus Sicht meiner Datenschutzaufsichtsbehörde nicht zu beanstanden», so Lobsiger weiter. Er betont, dass die Daten maximal so lange aufbewahrt werden dürfen, wie es epidemiologisch Sinn ergibt. Nachher müssten sie vernichtet werden.
«Es ist klar, wir können als kleine Behörde nicht flächendeckend kontrollieren. Aber ich schliesse nicht aus, dass wir Stichproben machen», kündigt der Datenschutzbeauftragte an. Ob die Datenhinterlegung auch aus Sicht der Epidemie-Experten sinnvoll ist, mag Lobsiger nicht kommentieren. Als Datenschützer müsse er lediglich dafür sorgen, dass solche Konzepte datenschutzverträglich umgesetzt werden – und das sei hier der Fall.