Mit einem Referendum erhält das Volk die Möglichkeit, über Parlamentsentscheide abzustimmen, etwa bei Bundesgesetzen oder gewissen Staatsverträgen. In den Kantonen ist es zudem möglich, gegen Finanzbeschlüsse das Referendum zu ergreifen. Doch auf Bundesebene ist ein solches Referendum nicht vorgesehen. Immer wieder gibt es zwar Vorstösse, dies zu ändern, doch bis jetzt erfolglos.
Für FDP-Präsident Thierry Burkart soll das auch so bleiben: «Ansonsten könnte man jeden Parlamentsbeschluss mit Ankündigung von Initiativen blockieren und damit den Politbetrieb quasi lahmlegen. Das war nie die Idee der Verfassung. Diese Rahmenbedingungen sollten wir zwingend einhalten.»
Ansonsten könnte man jeden Parlamentsbeschluss mit Ankündigung von Initiativen blockieren.
Ständerat Burkart argumentiert, dass Finanzgeschäfte auch nicht mit Initiativen torpediert werden sollen, weil dies in der Verfassung nicht vorgesehen sei.
Initiativkomitee widerspricht
Absurd sei das, kontert SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf im Namen des Initiativkomitees gegen den Kauf des Kampfjets F-35: «Das ist doch kein Finanzreferendum. Es geht ganz klar gegen den Typ F-35. Wir sagen nicht, dass wir nicht sechs Milliarden für einen Kampfjet ausgeben wollen.»
Es geht ganz klar gegen den Typ F-35. Wir sagen nicht, dass wir nicht sechs Milliarden für einen Kampfjet ausgeben wollen.
Doch auch der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung von einer funktionswidrigen Verwendung der Volksinitiative als Finanzreferendum.
«Funktionswidrig»?
Den Einwand «funktionswidrig» höre man oft, sagt dazu Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel. Konkret gebe es jedoch keine allein richtige Funktion der Volksinitiative und deshalb sei das Volksbegehren gegen den F-35 gültig.
Das Parlament müsse nun darüber befinden, wie es weitergehe, so Schefer: «Man könnte leicht bösartig argumentieren und sagen: Jetzt haben wir das Flugzeug schon gekauft und somit kann man die Volksinitiative gar nicht mehr umsetzen und deshalb ist sie ungültig. Ich hoffe aber nicht, dass das Parlament dieser Argumentation folgt.»
Eine solche Begründung wäre laut Schefer etwas zynisch. Er würde es anders formulieren: «Aus meiner Sicht müsste man die Initiative gültig erklären, aber sie könnte dann nicht mehr umgesetzt werden, weil das Flugzeug schon gekauft ist.»
Aus meiner Sicht müsste man die Initiative für gültig erklären, aber sie könnte dann nicht mehr umgesetzt werden, weil das Flugzeug schon gekauft ist.
Obwohl der Staatsrechtler der Initiative keine Chancen an der Urne einräumt, gäbe es vielleicht doch noch Spielraum für eine Abstimmung vor Ablauf der Kaufofferte Mitte März. Aus staatsrechtlicher Optik würde Schefer versuchen, die üblichen Prozesse einzuhalten. So liesse sich nochmals überprüfen, ob es nicht doch noch reichen würde.
Doch noch eine Chance?
Dass man dafür den Ablauf des Beschaffungsprozesses komplett auf den Kopf stellen müsse, komme nicht in Frage, betont Schefer: «Wenn es aber ohne grosse Einbussen im Rahmen des Beschaffungsverfahrens möglich ist, dass man schon vorher darüber abstimmen konnte, sollte der Bundesrat das tun.»
Dafür stehen die Karten jedoch schlecht: Die Position des Bundesrates ist, dass eine Abstimmung im März zeitlich nicht möglich sei. Das Parlament soll sich in der Wintersession mit der Volksinitiative gegen die Beschaffung des F-35-Kampfjets befassen.