- Der Nationalrat will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern.
- Dass künftig die Kantone die Tests bezahlen sollen, will er aber nicht.
- Der Nationalrat hiess die Verlängerungen am Dienstag mit 140 zu 47 Stimmen gut.
- Die Verlängerungen sollen für dringlich erklärt werden und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Bei der Verantwortung für die Tests will der Nationalrat statt einem «Flickenteppich», wie es mehrere Votanten im Rat nannten, weiterhin das vom Bund verantwortete und finanzierte Testregime. Der Ständerat ist nun am Zug, voraussichtlich in der Wintersession.
Kritik am Pandemie-Management der Kantone
Der Bundesrat möchte, dass ab kommendem Jahr die Kantone diese Kosten tragen und nicht mehr der Bund, wie seit dem Ausbruch der Pandemie. Vom 1. April 2023 an sollen die Kantone dann allein die Verantwortung für das Testsystem tragen.
Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren rechnet mit mehreren hundert Millionen Franken Mehrkosten für die Kantone.
Thomas Aeschi (SVP/ZG) hätte es handhaben wollen wie der Bundesrat, um die Bundesfinanzen zu schonen. Die Minderheit unterlag aber mit 55 gegen 136 Stimmen. Auch Gesundheitsminister Alain Berset wies darauf hin, dass das der ordentlichen Aufgabenteilung entspreche. Der Bund habe den Löwenanteil der von der Pandemie verursachten Kosten getragen.
Bei den Spitalkapazitäten will der Nationalrat die Kantone in verstärkt die Pflicht nehmen. Sie sollen für genügend Reserven für pandemiebedingte Belastungsspitzen sorgen und für die Aufnahme ausserkantonaler Patientinnen und Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen.
SVP und Mitte lehnten diese Regulierung ab, unterlagen aber mit 78 gegen 112 Stimmen. Mache der Bund Vorgaben, sei mit finanziellen Forderungen zu rechnen, gab Ruth Humbel (Mitte/AG) zu bedenken. Auch der Bundesrat wollte es so halten. Er zweifelte daran, ob die Kantone die geforderten Vereinbarungen rechtzeitig treffen könnten.
Instrumente gegen Pandemie behalten
Die SVP blickte in der Person von Andreas Glarner (AG) noch einmal zurück und formulierte eine Grundsatzkritik an der Pandemiepolitik der vergangenen zweieinhalb Jahren. Doch eine Mehrheit im Nationalrat will die einzelnen Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie beibehalten.
Eines davon ist die Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
Gleich halten will es der Nationalrat mit der zurzeit deaktivierten Swiss-Covid-App – die Gesetzesgrundlagen für das Tool stehen im Epidemiengesetz. Die App dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv auf das Virus getesteten Menschen. Einen Minderheitsantrag, die Gesetzesgrundlagen für die App nicht zu verlängern, lehnte er ab.
Beibehalten wollen Bundesrat und Nationalrat auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern. Auch die Bestimmungen zum Schutz von besonders gefährdeten Menschen am Arbeitsplatz will der Nationalrat verlängern.
Verlängert werden sollen schliesslich auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.
Umstritten war, wie lange die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen. Der Rat stimmte schliesslich dem Vorschlag des Bundesrates zu: die Massnahmen gelten neu bis Mitte 2024.