Am 9. Juni entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)». Für eine Annahme der Initiative sind das Volks- und das Ständemehr nötig.
Ziel der Vorlage
Die Mitte-Initiative will bei der medizinischen Versorgung eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen.
Abstimmungstext
Das ist neu
Der Bund soll zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Wachstum der Gesundheitskosten in einem zulässigen Rahmen bleibt. Die Vorlage will hierfür eine Kostenbremse einführen, die die Kosten der Krankenversicherung an die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum koppelt. Liegt die Entwicklung der Kosten in der Grundversicherung ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung, wird eingegriffen.
Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Drei Argumente dafür
- Die Kostenbremse im Gesundheitswesen ist laut Befürwortern die einzige Möglichkeit, das Prämienwachstum nachhaltig zu drosseln.
- Mit der Vorlage soll eines der besten und modernsten Gesundheitssysteme der Welt erhalten bleiben – ohne Rationierungen oder Abbau von Leistungen.
- Durch die Verbindlichkeit der Kostenbremse müssten alle Akteure ihre Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen.
Drei Argumente dagegen
- Die Vorlage ist kritischen Stimmen zufolge zu starr und beachtet weder Alterung der Bevölkerung noch medizinische Fortschritte.
- Der Mechanismus könnte dazu führen, dass Kosten für Behandlungen trotz Versicherungsanspruch nicht mehr übernommen werden.
- Anders als die Initiative berücksichtigt der indirekte Gegenvorschlag die nachvollziehbaren Gründe für steigende Gesundheitskosten.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Im Nationalrat sprachen sich 110 Mitglieder dagegen aus, 31 dafür, 55 enthielten sich. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 20 zu 14 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt.