Der Bundesrat hat angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands die EU-Sanktionen vom 23. und 25. Februar übernommen:
- Die Vermögen der gelisteten Personen sind gesperrt – ab sofort. Die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt verboten.
- Auch die Finanzsanktionen gegen Präsident Wladimir Putin, Premier Michail Mischustin und Aussenminister Sergej Lawrow werden mit sofortiger Wirkung vollzogen.
- Das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterungen für Russinnen und Russen wird teilweise suspendiert.
- Der Bundesrat hat Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Präsidenten nahestehen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter sind fünf Personen betroffen.
- Der schweizerische Luftraum ist seit 15 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Luftfahrzeuge mit russischer Kennzeichnung gesperrt. Ausgenommen sind Flüge zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.
- Für die nach Polen geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer liefert die Schweiz Hilfsgüter. In den nächsten Tagen werden rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von acht Millionen Franken nach Warschau gebracht.
- Die Schweiz stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung. Dazu gehören laut Verteidigungsministerin Viola Amherd Schutzmaterialien, Operationsausrüstungen, Defibrillatoren oder Beatmungsgeräte.
Der Angriff auf die Ukraine ist laut Bundespräsident Ignazio Cassis ein Angriff auf die Souveränität, die Freiheit, die Demokratie, die Zivilbevölkerung und die Institutionen eines freien Landes. «Andere demokratische Staaten, jene, die sich an die Menschenrechte halten, sollen sich auf die Schweiz verlassen können», sagte er am Montagnachmittag vor den Medien.
Der Bundesrat habe die Neutralitätsfrage geprüft – und sei zum Schluss gekommen: «Einem Agressor in die Hände zu spielen ist nicht neutral», so Cassis. Die Schweiz sei den humanitären Geboten verpflichtet und dürfe nicht zusehen, wie diese mit Füssen getreten werden. Das ändere nichts daran, dass die Schweiz weiterhin bereit sei, durch ihre guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen.
Der beispiellose Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern. Den in diesem Umfang einmaligen Schritt der Schweiz habe der Bundesrat nicht leichtfertig treffen dürfen. Es sei ein schwieriger Punkt, räumte Cassis ein. Aber: «Dies zu tun, war unsere Pflicht.» Der Bundesrat tue diesen Schritt «überzeugt, überlegt und unmissverständlich».
Maurer: «Integrität des Finanzplatzes garantieren»
Laut Finanzminister Ueli Maurer sollen die Sanktionen die Integrität des Finanzplatzes garantieren. Darum setze die Schweiz die EU-Sanktionen «vollumfänglich» um. Es stelle sich aber nicht die Frage, ob die Schweiz beim Ausschluss Russlands von Swift mitmache. «Die Schweiz wird den Entscheid mittragen.»
Den Einfluss des russischen Finanzplatzes auf jenen der Schweiz bezeichnete Maurer als eher gering. Die massgebenden Akteure im Finanzbereich hielten sich zudem automatisch an die international schärfsten Sanktionen und orientierten sich nicht primär an der Schweizer Verordnung. Zudem pflegten die Schweizerische und die russische Nationalbank keine direkten Geschäftsbeziehungen. Die Vermögenswerte der russischen Nationalbank in der Schweiz betragen weniger als zwei Prozent.