Die Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, Miriam Behrens, geht davon aus, dass «einige Tausend, bis zu 10'000 oder 20'000» aus der Ukraine geflüchtete Menschen in die Schweiz kommen werden. Entsprechend seien die Behörden jetzt gefordert.
Die ankommenden Flüchtlinge müssten schnell und unkompliziert untergebracht und versorgt werden, so Behrens.
Notfallkonzept von 2015
Mit ebenso vielen Flüchtlingen rechnet Marianne Lienhard, Vizepräsidentin der Konferenz Kantonaler Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK.
Sie ist überzeugt: «Einen mittleren Ansturm von Flüchtlingen kann die Schweiz sicher bearbeiten.» Die Kantone könnten auf die bereits 2015 erstellten Notfallkonzepte zurückgreifen.
Fragen zum Schutzstatus S
Neu sei allerdings der Sonderstatus S, der bei den ukrainischen Flüchtlingen erstmals zur Anwendung kommen könnte. Dieser berechtigt zum Aufenthalt, ohne dass die Flüchtlinge ein aufwändiges Asylverfahren durchlaufen müssen.
Dazu bräuchten die Kantone noch Präzisierungen vom Bund, meint Lienhard, die als Regierungsrätin im Kanton Glarus für die Flüchtlinge zuständig ist.
Präzisierungen verlangt auch die Flüchtlingshilfe. Unter anderem sollen diese Flüchtlinge schnellst möglichst eine Arbeitserlaubnis erhalten, sagt Direktorin Behrens.
Vorbereiten auf jahrelangen Aufenthalt
Sie glaube nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer schnell zurück in ihre Heimat könnten – «sie bleiben allenfalls mehrere Jahre in der Schweiz», sagt Behrens. Entsprechend müssten sie neben Schutzstatus und Arbeitserlaubnis auch Integrationsmassnahmen erhalten.
Der Bundesrat wird voraussichtlich heute entscheiden, was der Sonderstatus S alles beinhalten soll. Er wird erst in Kraft gesetzt, nachdem die Kantone angehört worden sind.