- Der Zivilschutz wird das Staatssekretariats für Migration (SEM) bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine unterstützen.
- Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. April entschieden.
- Die Mitglieder des Zivilschutzes werden insbesondere für den Aufbau und Betrieb von Notunterkünften sowie für die Betreuung von Schutzsuchenden eingespannt.
Der Bundesrat hat laut Mitteilung bis zum 31. Oktober 2022 ein Aufgebot des Zivilschutzes bewilligt. Das Kontingent der Schutzdienstpflichtigen betrage maximal 24'000 Diensttage. Die Kosten dafür würden sich auf insgesamt 1.2 Millionen Franken belaufen.
Der Zivilschutz werde «zeitlich beschränkt für die Überbrückung von personellen Engpässen eingesetzt und so rasch wie möglich durch das SEM oder durch vom SEM mandatierte Institutionen abgelöst», heisst es in der Mitteilung weiter.
Das SEM melde seinen Unterstützungsbedarf dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die verfügbaren Ressourcen abkläre und koordiniere.
Täglich zwischen 700 und 1400 Eintritte
Seit der Einführung des Schutzstatus S für die Flüchtenden aus der Ukraine Mitte März verzeichnen die Bundesasylzentren täglich zwischen 700 und 1400 Eintritte.
Die Behörden von Bund und Kantonen stehen vor der Herausforderung, diese Menschen sowohl zügig zu registrieren und ihre Gesuche zu prüfen als auch unterzubringen und zu betreuen.
Zweiter Einsatz nach der Pandemie
Es ist nach der Corona-Pandemie nun das zweite Mal, dass der Bundesrat den kantonal organisierten Zivilschutz aufgeboten hat. Das kann er tun, wenn Katastrophen oder Notlagen mehrere Kantone oder das ganze Land betreffen.
Erst vergangene Woche hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen Bericht zum Hilfseinsatz von Armeeangehörigen, Zivilschützern und Zivildienstleistenden in der ersten Pandemiewelle veröffentlicht. Demnach fehlte es teilweise an Koordination und an klaren Richtlinien.
Die EFK empfahl dem Bund, verbindliche Voraussetzungen für künftige Einsätze festzulegen. Zudem erachteten es die Finanzkontrolleure als «nicht angemessen», dass Zivilschützer für planbare Aufgaben eingesetzt worden seien, die auch andere hätten übernehmen können.