Eine 23-jährige Kolumbianerin hatte die Absicht geäussert, einen Zug zum Entgleisen zu bringen, eine Kirche anzugreifen oder einen Anschlag auf einen Nachtclub zu verüben – zusammen mit ihrem Schweizer Mann und weiteren Verdächtigen aus Frankreich. Die Behörden fassten die Gruppe und verhafteten sie im vergangenen November in Frankreich und in der Schweiz.
Wie «10vor10» aufgedeckt hat, diskutierte die Gruppe auch über mögliche Anschläge in der Schweiz. Jetzt zeigen neue Recherchen: Die beschuldigte Kolumbianerin – eine muslimische Konvertitin – sitzt in der Schweiz in Ausschaffungshaft und könnte schon im März abgeschoben werden. Dies, obwohl die Strafuntersuchung gegen die Frau und die anderen Verdächtigen noch gar nicht abgeschlossen ist.
Kritik am Ausschaffungsentscheid
Marc Spescha, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Ausländerrecht an der Universität Freiburg, findet dieses eilige Vorgehen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) eher speziell: «Dass in solchen Fällen das Fedpol die Ausweisung verfügt, kommt sehr selten vor. In dem konkreten Fall geht man von einer akuten Gefährdungslage aus, dass man eine sofortige Ausweisung für vollstreckbar erklärt.»
Andrea Caroni, FDP-Ständerat und Mitglied der Rechtskommission, geht noch einen Schritt weiter und stellt die schnelle Ausschaffung der in der Westschweiz wohnhaften Beschuldigten infrage: «Während des laufenden Strafverfahrens in der Schweiz sollte man die Frau nicht ausschaffen, sondern sie da behalten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Nach einem allfälligen Urteil sollte sie ihre Strafe hier absitzen – falls es eine Freiheitsstrafe ist. Erst dann wäre sie auszuschaffen.»
Eine Möglichkeit wäre laut Caroni auch, mit Kolumbien eine Abmachung zu treffen, wonach die Terrorverdächtige eine allfällige Strafe in ihrem Heimatland verbüssen könnte.
Auch Caronis Kommissions-Kollege, SP-Ständerat Claude Janiak, hält eine schnelle Ausschaffung nicht für sinnvoll. «Der Strafanspruch des Staates sollte Vorrang haben. Die Ausweisung könnte dann nachher erfolgen.»
Ausweisung als präventive Massnahme
Das Bundesamt für Polizei will sich zum schnellen Vorgehen im konkreten Fall nicht äussern und erklärt gegenüber SRF ganz allgemein: «Die Ausweisung ist eine präventive Massnahme gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder. Dabei steht die Wahrung der inneren Sicherheit in der Schweiz im Vordergrund. Das Fedpol konsultiert bei einer Ausweisung die Bundesanwaltschaft, wenn ein Strafverfahren vorliegt. Das Strafverfahren kann auch nach einer Ausweisung weitergeführt werden.»
«Nichts Konkretes»
In einem Gespräch, dass «10vor10» mit der 23-jährigen Kolumbianerin im Gefängnis führen konnte, spielte diese ihre Gefährlichkeit herunter: «Es ist immer nur bei Diskussionen geblieben. Es ging nie weiter. Wenn wir sagen, ‹Lass uns ein Haus abfackeln›, bedeutete das nichts Konkretes. Wir haben es nicht weiterverfolgt.»
Wie gefährlich ist die Frau also wirklich? Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat darauf eine klare Antwort: «(...) kein Element (...) erlaubt [es] auszuschliessen, dass sie einen ihrer Attentatspläne in die Tat umsetzt. In der Folge darf nicht geduldet werden, dass sie sich weiter in der Schweiz aufhält», heisst es im Ausweisungsentscheid des Fedpol.