- Neu sollen Personen in Kurzarbeit mit besonders tiefen Einkommen vorübergehend 100 Prozent ihres Lohnes bekommen, statt nur 80 Prozent.
- Die Linke fordert das seit Monaten, drang aber nie durch.
- Der Ständerat schliesst sich im Grundsatz dem Nationalrat an.
- Die Ausnahmeregelung soll rückwirkend ab dem 1. Dezember 2020 gelten und ist bis Ende März 2021 befristet.
Die Erleichterung bei der grünen Gewerkschafterin Katharina Prelicz-Huber ist gross. Sie hatte im Nationalrat seit längerem dafür gekämpft: «Wenn man ein Einkommen von 4000 Franken oder weniger hat und davon in Kurzarbeit nur 80 Prozent erhält, kann man nicht mehr davon leben.»
Konkret geht es um Löhne zwischen 3470 und 4340 Franken. 3470 Franken ist der Mindestlohn im Gastgewerbe. Auf diesem Lohn soll es neu 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung geben. Dann soll die Entschädigung nach und nach auf 80 Prozent sinken. Ab 4340 Franken gibt es dann für alle Einkommen nur 80 Prozent. Die Lösung gilt befristet für vier Monate.
Breit abgestützte Lösung
Mit Forderungen dieser Art war die Linke bis jetzt allein im Parlament. Jetzt aber findet der Präsident des Gewerbeverbands, CVP-Nationalrat Fabio Regazzi, dass man in dieser wirtschaftlichen Situation diesem Teil der Bevölkerung eine Geste machen müsste. «Ich bin froh, haben wir eine so breit abgestützte Lösung gefunden.»
Eine Lösung, hinter der auch die SVP steht. Dass der Wind drehen könnte, war spätestens letzte Woche wahrzunehmen. Am Freitag antwortete Finanzminister Ueli Maurer auf eine entsprechende Frage, dass man in dieser schwierigen Situation darauf achten müsse, dass die Schwächsten nicht durch die Maschen fallen.
Dabei wurde die volle Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Löhne von rechts lange bekämpft. Denn Kurzarbeit ist vom Grundsatz her dazu da, Stellen in einer Krise zu sichern. Personen in Kurzarbeit sollen motiviert werden, allenfalls eine neue Arbeit zu suchen. Daran erinnert heute im Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH): «Mit diesem Konzept wird zum ersten Mal Nicht-Arbeit gleich interessant wie Arbeit.»
Weil die Lösung aber auf vier Monate befristet sei, könne er dem zustimmen. Wenn man ein Bild bemühen möchte: Der Ständerat stimmt der 100-Prozent-Entschädigung heute nur mit zugehaltener Nase zu – und nur unter dem Vorbehalt, dass die Sache Ende März nächstes Jahr ausläuft.
Eine Ausnahmeregelung
Die Befristung sei entscheidend – sagt Finanzminister Ueli Maurer: «Es kann auf keinen Fall verlängert werden. Für eine weitere Diskussion müsse die Welt kopfstehen.» Es sei eine Ausnahmeregelung, und sie könne dazu führen, dass es in dieser Zeit lohnender sei, nicht zu arbeiten als zu arbeiten, so Maurer weiter.
Nun muss das Parlament noch letzte Details klären, dann gilt die volle Entschädigung rückwirkend per 1. Dezember.