Es gab in der Vergangenheit schon mehrere solcher Branchenvereinbarungen der Krankenkassen gegen unerwünschte Werbeanrufe. Doch die Zahl dieser nervtötenden Anrufe liess sich damit bisher nicht spürbar reduzieren.
Die neue, freiwillige Branchenvereinbarung, die die beiden Krankenkassen-Verbände Santésuisse und Curafutura ausgearbeitet haben, tritt 2021 in Kraft. Bisher haben alle grossen Kassen – ausser der Sanitas – der Vereinbarung zugestimmt.
Kaltakquise ist nicht mehr erlaubt
In der Vereinbarung ist unter anderem festgelegt worden, dass die sogenannte Kaltakquise nicht mehr erlaubt ist. Dass heisst, Telefonanrufe ohne Kundenbeziehung sind nicht mehr erlaubt. Matthias Müller, Mediensprecher von Santesuisse sagt gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Die unerwünschten Anrufe von windigen Versicherungsmaklern sind für alle ein Ärgernis. Mit der neuen Branchenvereinbarung können nun Bussen ausgesprochen werden.»
In der Grundversicherung sollte es gar keine Provisionen geben. Bei der Zusatzversicherung genügen aus unserer Sicht einige hundert Franken.
Provisionen werden beschränkt, sind aber immer noch hoch
In der Vereinbarung ebenfalls geregelt sind die Provisionen, welche für Versicherungsabschlüsse gezahlt werden. 70 Franken sind es für den Abschluss einer Grundversicherung, bei einer Zusatzversicherung darf die Provision maximal eine Jahresprämie betragen. Beim Abschluss einer privaten Spitalzusatzversicherung beträgt die Entschädigung schnell einmal mehr als 2000 Franken.
Für Sarah Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, sind diese Provisionen immer noch zu hoch: «In der Grundversicherung sollte es gar keine Provisionen geben. Da jagen sich die Versicherungen nur gegenseitig Kunden ab. Bei der Zusatzversicherung genügen aus unserer Sicht einige hundert Franken Provision.»
Auch der Bund geht gegen lästige Anrufe vor
Nicht nur die Krankenkassen gehen gegen die lästigen Makleranrufe vor, sondern auch der Bund. So gibt es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine neue Bestimmung. Damit könnten auch Firmen zur Rechenschaft gezogen werden, die von unrechtmässig gesammelten Daten profitieren, sagt Sarah Stalder: «Wenn eine Schweizer Krankenkasse Adressen und Telefonnummern von einem ausländischen Callcenter kauft, die illegal erhoben wurden, kann die Krankenkasse zur Rechenschaft gezogen werden. Bisher war das nicht möglich.»
Telefonfilter sollen Werbeanrufe reduzieren
Für eine weitere Reduktion der unerwünschten Anrufe sollte ab spätestens Juli 2021 auch eine Callfilter-Pflicht sorgen. Alle Schweizer Telekomunternehmen müssen ab dann für ihre Kunden solche Filter einsetzen. Das Fernmeldegesetz wurde entsprechend revidiert. Während Swisscom und Sunrise solche Filter bereits einsetzen, sind Salt und UPC noch nicht so weit, wie es dort auf Anfrage von «Espresso» heisst. Bis spätestens am 1. Juli nächsten Jahres müssen aber auch sie parat sein.