Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) untersuchen, wie der Bundesrat und die Verwaltung die Coronakrise gemanagt haben. Damit wollen sie dazu beitragen, die demokratische Verantwortlichkeit der Behörden zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen.
Details werden erst noch ausgearbeitet
Den Entscheid zu einer Untersuchung fällte die parlamentarische Oberaufsicht bereits vergangene Woche, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Details der Untersuchung würden nun von den Subkommissionen ausgearbeitet. Diese wollen teilweise schon vor der Sommerpause erste Abklärungen vornehmen.
Aus Sicht der GPK sind Bundesrat und Verwaltung weiterhin auch selber in der Verantwortung: Sie müssten ihre Massnahmen rückwirkend selbst kritisch hinterfragen und evaluieren. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesrat denn auch bereits an seiner Sitzung von vergangener Woche gefällt.
Als Ergebnis der GPK-Untersuchung wird ein Bericht zuhanden des Bundesrats erstellt. Die Regierung wird dazu Stellung nehmen und allenfalls Verbesserungsvorschläge weiterverfolgen oder ablehnen.
Parlament war wochenlang ausgeschaltet
Die Landesregierung hatte am 16. März eine ausserordentliche Lage gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes ausgerufen. Auf dieser Grundlage erliess er verschiedene befristete Verordnungen zur Bewältigung der Coronakrise. Zu den meisten Entscheiden des Bundesrats konnte sich das Parlament erst im Nachhinein äussern.