Was der Bundesrat heute bekannt gegeben hat: Vorläufig werden keine weiteren Lockerungen beschlossen. Die Regierung hat vorgesehen, dass – wenn alle Erwachsenen, die sich impfen lassen wollen, geimpft sind – eine Phase der Normalisierung eintreten soll. Dieser Zeitpunkt ist nun erreicht und der Bundesrat leitet die Normalisierungsphase ein.
Doch aufgrund der aus epidemiologischer Sicht unsicheren Lage mit dem Virus und weil eine Überlastung der Spitalstrukturen vermieden werden soll, werden die Massnahmen beibehalten. Aktuell ist fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung vollständig geimpft. «Doch die aktuelle Lage ist nicht so toll, das habe ich bereits erwähnt», so Bundesrat Alain Berset an der Pressekonferenz. Er stellt klar: «Damit nehmen wir in Kauf, dass das Virus zirkuliert, besonders in der ungeimpften Bevölkerung.»
Was beibehalten wird: Das Massnahmendispositiv mit Masken in Innenräumen und im öffentlichen Verkehr, Zertifikate für Grossanlässe und Clubs bleibt bestehen. «Es sind nicht mehr viele Massnahmen und diese sind in der Bevölkerung gut akzeptiert», hielt der Bundesrat fest.
Eigenverantwortung übernehmen: In dieser neuen Phase setzt der Bundesrat stärker auf Eigenverantwortung. Da alle in der Schweiz über kurz oder lang mit Covid-19 konfrontiert werden, geht der Bundesrat davon aus, dass eine Zunahme der Infektionen, der Hospitalisierungen und der Todesfälle nicht zu vermeiden ist. Der Bundesrat ruft die Personen, die noch nicht geimpft sind, auf, sich möglichst schnell impfen zu lassen. Die Kantone müssen daher sicherstellen, dass sich die Bevölkerung weiterhin niederschwellig impfen lassen kann.
Nun gibt es eine Wahlmöglichkeit: «Wir hatten am Anfang keine anderen Möglichkeiten als die Schliessungen. Heute aber haben wir eine Wahlmöglichkeit, und das bedeutet, dass die Verantwortung anders gelagert ist», sagte Berset. Grossflächige Schliessungen werde es keine mehr geben. Der Bund wird am 16. August 2021 eine neue Informationskampagne für die Impfung starten.
Diese Tests werden weiter bezahlt: Die repetitiven Tests in den Schulen, Betrieben und Einrichtungen des Gesundheitswesens werden weiterhin vom Bund finanziert. Der Bundesrat ruft die Kantone dazu auf, in den Schulen repetitive Tests durchzuführen und so zum Schutz der Kinder beizutragen. Er fordert sie zudem auf, das nicht geimpfte Personal der Alters- und Pflegeeinrichtungen zu repetitiven Tests zu verpflichten, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen.
Änderung bei Tests ohne Symptome: Allerdings schlägt der Bundesrat vor, dass ab 1. Oktober 2021 weder Tests für Personen ohne Symptome (Test aus persönlichen Gründen) noch die fünf Selbsttests pro Monat für ungeimpfte und genesene Personen nicht mehr zu finanzieren, mit Ausnahme der Tests für Kinder bis zwölf Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können. Ungeimpfte und nicht genesene Personen, die an einem zertifikatspflichtigen Anlass teilnehmen wollen, müssten ab 1. Oktober 2021 den Test selber bezahlen oder sich inzwischen impfen lassen. Der Bundesrat schickt die Anpassungen zur Vernehmlassung in die Kantone und in die parlamentarischen Kommissionen und trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.
Wann werden alle Massnahmen aufgehoben? Konkret sagt Berset auf diese Journalistenfrage: «Wenn die Bedrohung der Überlastung der Spitäler nicht mehr existiert.» In der Schweiz habe man zwar bisher nirgendwo eine Überlastung der Spitäler gesehen, allerdings waren einige an der Grenze.