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Lebenslange Verwahrung Wie weiter Herr Jositsch und Frau Rickli?

Die lebenslange Verwahrung – noch nie hat das Bundesgericht diese Massnahme bestätigt. Vergangene Woche hat es auch die Massnahme gegen den Mörder von Marie aufgehoben. Wie weiter, haben wir zwei Parlamentarier gefragt, die sich seit Jahren mit der Verwahrung gefährlicher Täter beschäftigen.

Was halten sie von der lebenslangen Verwahrung? Die lebenslange Verwahrung ist an sehr hohe Anforderungen geknüpft. Für SP-Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch ist diese Massnahme in der Praxis kaum anwendbar. «Trotzdem muss man sagen, die Initiative, die damals lanciert worden ist, hat erst diese Verschärfungen die im Strafrecht stattgefunden haben, und die ordentliche Verwahrung viel härter gemacht, möglich gemacht.»

Das räumt auch SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli ein. Sie setzt sich seit Jahren für die lebenslängliche Verwahrung von gefährlichen Straftätern ein. «Wichtig scheint mir einfach, dass solche brutalen und rückfallgefährdeten Täter nicht mehr rauskommen. Ob das unter dem Titel lebenslange oder normale Verwahrung spielt keine Rolle. Die Bevölkerung muss einfach Gewissheit haben, dass ein solcher Täter keine Opfer mehr generieren kann»

Rickli und Jositsch.
Legende: Bis ans Lebensende weggesperren? Was sagen Rickli und Jositsch dazu? Keystone

Besteht weiterer Handlungsbedarf? Ordentliche oder lebenslange Verwahrung: im Gesetz haben sich die beiden Bestimmungen in den letzten Jahren stark angeglichen. Reicht das aus? Die Parlamentarier sind sich uneinig, ob noch weiterer Handlungsbedarf besteht:

Jositsch meint: «Es werden Täter, die verwahrt worden sind, entlassen. Aber solche die schwere Gewalt und Sexualstraftaten verübt haben, die werden im Prinzip nicht mehr entlassen.»

«Ich habe ein Postulat eingereicht, über das der Nationalrat nächste Woche abstimmt», sagt Rickli. «Ich möchte eine Praxisänderung von der Politik aber auch von der Justiz. Wie gehen wir um mit gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern?» Konkret fordert sie zum Beispiel, dass rückfallgefährdete Täter einfacher nachträglich verwahrt werden können.

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