In diesem Fall ging es um einen Mieter, der seit 1983 in einer Fünfzimmerwohnung in Genf wohnt. 2016 wurde die Wohnung umfassend renoviert. In der Folge hätte die Wohnung 1420 Franken statt wie bisher 900 Franken kosten sollen. Dagegen wehrten sich der Mieter und später die Eigentümer, eine Versicherung, bis vor Bundesgericht.
Jetzt hat das Bundesgericht ein eigentümerfreundliches Urteil gefällt und gesteht den Vermietern mehr Rendite zu als bisher: Gemäss Leiturteil ist in der aktuellen Tiefzinsphase ein Renditezuschlag von zwei Prozent statt wie bisher 0.5 Prozent zum Referenzzinssatz erlaubt. Und zwar analog zur Ermittlung des zulässigen Anfangsmietzinses anhand der Nettorendite, wo das Bundesgericht den Zuschlag bereits vor vier Jahren beschlossen hatte.
Das Bundesgericht argumentiert, dass sonst der Ertrag für die Vermieter unangemessen tief ausfallen würde. Im Genfer Fall fand das Gericht eine Mietzinserhöhung um 23.5 Prozent auf 1117 Franken monatlich in Ordnung.
Hauseigentümer können wertvermehrende Investitionen neu über Mietzinseinnahmen verzinsen. Das ist sachgerecht.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) würdigte das Bundesgerichtsurteil als sachgerecht: «Für Hauseigentümer heisst das, wenn sie Investitionen für wertvermehrende Dinge im Gebäude machen oder für energetische Verbesserungen, dass sie keine Renditeeinbussen in Kauf nehmen müssen, sondern getätigte Investitionen über Mietzinseinahmen verzinsen können», erklärt die stellvertretende HEV-Direktorin Monika Sommer.
Aus Sicht der Mieterschaft hingegen bedeutet die neue Rechtsprechung vor allem höhere Mieten: Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz, stellt fest: «Das Urteil ist für Mieterinnen und Mieter schwierig, weil die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen noch höher ausfallen als bisher, weil ein höherer Zinssatz angewendet wird.»
Dass Vermieter so eine höhere Rendite erzielen, ist ungerecht – auch wenn die Sanierung des Gebäudebestandes wichtig ist.
Dass Vermieter eine höhere Rendite erzielten, sei ungerecht, sagt Töngi. Es sei zwar wichtig, den Gebäudebestand zu sanieren. Doch dies dürfe nicht auf dem Buckel von Mieterinnen und Mietern geschehen. Doch dies sei bei diesem Urteil letztlich der Fall.
Tatsächlich schreibt das Bundesgericht, es wolle für Vermieter einen «Anreiz» schaffen, die Immobilie zu unterhalten und Renovationsarbeiten durchzuführen. Dass man energetische Sanierungen ankurbeln will, dafür hat Töngi sogar Verständnis. Aber: «Das geht einseitig auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, indem man den Vermietern sagt: Saniert doch bitte, dann habt ihr am Schluss noch mehr Rendite.»