Zwei Monate sind vergangen, seit der Bundesrat sukzessive die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verstärkt hat. Nun werden diese erstmals etwas gelockert. Wir zeigen, welche Dienstleistungen man wieder in Anspruch nehmen kann. Doch Achtung: die ausserordentliche Situation gilt weiter. Was man nun wissen muss.
Das ist wieder erlaubt
Unter strenger Einhaltung der Schutzmassnahmen dürfen:
- Bau- und Gartencenter, Gärtnereien und Blumenläden wieder Kunden empfangen.
- Autowaschanlagen, Solarien, Blumenfelder – also Einrichtungen zur Selbstbedienung ihre Türen wieder öffnen.
- Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapeuten sowie Masseure Patienten empfangen.
- Coiffeure, Kosmetik- sowie Tattoo-Studios ihre Dienste wieder anbieten.
- Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe durchführen – vorausgesetzt es gibt keine anderslautenden kantonalen Weisungen.
- Eine Lockerung soll es auch für die Organisation von Beerdigungen geben: Die Begrenzung auf den engen Familienkreis wird aufgehoben. Grosse Begräbnisse im Freundeskreis sind jedoch weiterhin unzulässig.
Der Bundesrat stuft die Situation noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Folgende Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben deshalb noch gültig:
- Häufiges Händewaschen
- Abstand halten
- Treffen von mehr als fünf Personen sind verboten (Versammlungsverbot)
- Zu Hause bleiben
Das ist weiterhin verboten
Geschlossen bleiben:
- Schulen
- Läden und Märkte
- Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Kinos, Theater
- Sportbetriebe wie Fitnesscenter und Schwimmbäder
- Gastrobetriebe wie Bars und Restaurants
- Kirchen, Moscheen und Synagogen für Gottesdienste
Ausserdem gilt weiter ein Einreiseverbot in die Schweiz ausser aus dem Fürstentum Liechtenstein – wobei für Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, Ausnahmen bestehen.
So geht es weiter
Weitere Lockerungen sind ab dem 11. Mai geplant – je nachdem, wie sich die Ansteckungszahlen und Erkrankungen mit Covid-19 nach diesem ersten Schritt entwickeln.