Bei schönstem Frühlingswetter einen Drink in der Gartenbeiz schlürfen? Wer hatte bei diesen Temperaturen nicht schon diese Idee? Doch der Bundesrat will angesichts der unsicheren epidemiologischen Lage eigentlich noch abwarten und die Restaurantterrassen erst auf Anfang April öffnen – wenn es dann die Situation zulässt. Die grosse Frage nun: Beugt sich die Landesregierung dem Druck aus den Kantonen?
Denn eine knappe Mehrheit will die Aussenbereiche der Gaststätten bereits auf den 1. März hin öffnen, wie die Gesundheitsdirektoren-Konferenz am Montag mitteilte. Doch wie ist die Haltung der einzelnen Kantone? Eine Übersicht:
Forciert wurde der «Terrassenknatsch» bereits durch einige Bergkantone. In Graubünden, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Tessin sind die Restaurantterrassen in den Skigebieten bereits geöffnet.
Uri und Graubünden fordern denn auch vom Bundesrat, dass Restaurants ihre Aussenbereiche ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Sollte dies nicht möglich sein, will die Bündner Regierung mindestens die Möglichkeit von Sitzgelegenheiten im Umfeld von Takeaway-Betrieben.
Kleinere Kantone drücken aufs Gaspedal
Eine raschere Öffnung fordern die Kantone Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden. Sie wollen, dass die Gastronomiebetriebe unter Einhaltung der Schutzkonzepte bereits ab dem 1. März wieder öffnen können.
Der Kanton Tessin fordert die allgemeine Öffnung der Restaurants ab dem 22. März. «Das Virus ist noch da, aber die Situation ist unter Kontrolle. Das macht es für uns möglich, natürlich mit Vorsicht, die Restaurants schneller zu öffnen», sagt Regierungsrat Norman Gobbi (Lega).
Der Kanton Waadt spricht sich für eine Öffnung der Restaurants ab dem 15. März tagsüber bis 18 Uhr aus. Auch die Innenräume sollen offen sein.
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden haben sich für eine Öffnung der Restaurantterrassen und Aussenbereiche ab dem 1. März ausgesprochen. Der Kanton Glarus möchte, dass neben den Terrassen auch in Innenbereichen eine Öffnung mit «Begrenzungsvorgaben» möglich ist.
Öffnung der Terrassen – schnellere Überprüfung
Luzern und Schaffhausen wollen ebenfalls, dass die Aussenbereiche der Restaurants bereits im März wieder öffnen dürfen. «Bei den Restaurants handelt es sich um einen wichtigen Wirtschaftszweig», begründet der Schaffhauser Regierungspräsident Walter Vogelsanger die Forderung gegenüber SRF.
Der Kanton Wallis verlangt ebenfalls eine Öffnung der Terrassen ab dem 1. März bis 18 Uhr. Eine vollständige Öffnung solle dann gemäss der Regierung auf den 1. April angepeilt werden.
Auch der Kanton Freiburg fordert eine schnellere Lockerung. Der Staatsrat schlägt vor, die Kadenz der künftigen Öffnungsschritte zu verkürzen. Er spricht sich zudem für möglichst vollständige statt nur teilweise Öffnungen aus. So sollen die Restaurants unter strengen Schutzkonzepten bis zum 22. März vollständig öffnen können.
Der Kanton Genf fordert ebenfalls eine schnellere Überprüfung für weitere Lockerungen. Er will, dass der Bundesrat für einen nächsten Schritt die epidemiologische Lage bereist Mitte März überprüft, um allfällige weitere Lockerungen – auch im Gastrobereich – zu veranlassen.
Der Kanton Bern will vor Mittwoch keine Stellungnahme herausgeben. Gesundheitsdirektor Pierre-Alain Schnegg sagte aber am Samstag im «Bund», dass er persönlich eine Öffnung der Terrassen begrüssen würde.
Auf der Linie des Bundesrats
Zurückhaltender ist der Kanton Aargau. Die Aargauer Regierung will die Aussenterrassen der Restaurants im März – wie vom Bundesrat gefordert – nicht öffnen. Der Betrieb sei so nicht rentabel. Sie plädiert aber für eine vollständige Öffnung der Gastrobetriebe ab 1. April.
Auch der Kanton Solothurn ist gegen eine Öffnung der Restaurantterrassen. Falls die Aussenrestaurants trotzdem geöffnet würden, brauche es aber definierte Obergrenzen für Gäste, so der Regierungsrat.
Auf der vorsichtigen Seite ist offenbar auch der Kanton Zürich. Die Zürcher Regierung hat ihre Stellungnahme an den Bund bisher zwar nicht öffentlich gemacht, gemäss dem «Tages-Anzeiger» will sie jedoch von einer vorzeitigen Lockerung im Gastrobereich nichts wissen.
Nicht alle Kantone haben ihre Stellungnahme auf die bundesrätlichen Lockerungsvorschläge veröffentlicht, weshalb diese Auflistung nicht sämtliche Kantone beinhaltet.