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Calmy-Rey äusserst sich kritisch zum Rahmenabkommen
Aus Tagesschau vom 26.03.2019.
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Lohnschutz und Schiedsgericht Calmy-Rey fordert Nachbesserungen beim EU-Rahmenabkommen

Bisher schwieg alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zum EU-Rahmenabkommen. Doch jetzt äussert sie sich kritisch.

Eigentlich war alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey immer entschieden für ein Rahmenabkommen mit der EU, das die Beziehung mit der EU regelt. Doch kürzlich hat sie einen Aufruf aus Gewerkschaftskreisen gegen den jetzigen Entwurf unterschrieben.

«Ich bin eigentlich sehr für ein Rahmenabkommen, welches unsere Beziehung mit der EU regelt. Dieses Abkommen, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, kann aber nicht unterschrieben werden ohne zusätzliche Schutzklauseln und Richtigstellungen», sagt sie.

Calmy-Rey sieht drei wunde Punkte beim Rahmenabkommen: Lohnschutz, Schiedsgericht und Souveränität.

«Wir müssen uns dem EuGH anpassen»

Die flankierenden Massnahmen sind ein Garant dafür, dass die hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen trotz des freien Personenverkehrs mit der EU eingehalten werden. Der Entwurf des Abkommens sieht vor, dass die Schweiz beim Lohnschutz die Regeln der EU übernimmt.

Hier sagt Calmy Rey: «Wenn wir das EU-Recht übernehmen, müssen wir uns auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anpassen. Und dieser hat den freien Wettbewerb immer höher gewertet als den Arbeitnehmerschutz.»

Kein Problem ist für die alt Bundesrätin hingegen die Voranmeldefrist, die mit dem Rahmenvertrag von acht auf vier Tage verringert würde.

«Kompetenzen des Schiedsgerichts sind beschränkt»

Laut Rahmenvertrag muss das paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht an den EuGH gelangen, wenn es um die Auslegung von EU-Recht geht und keine einschlägige Rechtsprechung vorliegt. Die Auslegung des EuGH ist bindend für das Schiedsgericht.

Micheline Calmy-Rey findet ein Schiedsgericht eigentlich gut. Aber: «Die Kompetenzen des Schiedsgerichts sind sehr beschränkt. Bei allen Marktzugangsabkommen werden per Definition EU-Recht und Begriffe des EU-Rechts zur Anwendung kommen. Das heisst also, dass der EuGH das EU-Recht und die eigene Rechtsprechung dort verbindlich auslegt.»

«Die EU will keine Schweizer Ausnahmen»

Die EU zeige sich heute viel unflexibler als früher – ob mit der Schweiz oder mit Grossbritannien, ist Calmy-Rey überzeugt. Die EU wahre ihre Interessen und wolle keine Schweizer Ausnahmen mehr. Die EU habe die Meinung: «Wenn die Schweiz am Binnenmarkt mitmachen und exportieren will, dann passt euch unseren Regeln an.»

Vor Calmy-Rey hatten sich schon fünf ehemalige Bundesräte zum Thema geäussert. Ruth Metzler, Pascal Couchepin, Ruth Dreifuss und Kaspar Villiger sind für ein Abkommen – Christoph Blocher dagegen.

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