Drei Stunden lang dauerte die Anhörung über Mittag in Bern. Arbeitgeber und Gewerkschaften erläuterten vor Aussenminister Ignazio Cassis und Wirtschaftsminister Guy Parmelin ihre Positionen zum Rahmenabkommen.
Offenbar in einem guten Gesprächsklima, betont der Präsident des Arbeitgeberverbands, Valentin Vogt, nach der Anhörung: «Ein wichtiger Punkt war, dass man das gegenseitige Verständnis fördern konnte, warum die eine oder andere Position bezogen wurde.» Das sei sehr gut gelungen.
Arbeitgeber wollen «Präzisierung»
Der Bundesrat könne das Rahmenabkommen unterschreiben, so Vogt. Wenn er davor in Brüssel gewisse Präzisierungen bei den Flankierenden Massnahmen erreiche, also beim Lohnschutz.
Konkret müsse die Schweiz etwa die Möglichkeit haben, in Notsituationen zusätzliche Lohnschutzmassnahmen zu treffen. Damit es kein Lohndumping gibt in aussergewöhnlichen Lagen – etwa wenn der Franken besonders stark ist.
Gewerkschaften bleiben beim Nein
Die Gewerkschaften begrüssen dies. Es brauche mehr Lohnschutz, nicht weniger, sagt der Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travail Suisse, Adrian Wüthrich: «Die Äusserungen des Arbeitgeberverbandes sind neu: Er will nicht nur die Verschlechterungen durch das Rahmenabkommen akzeptieren. Er ist bereit, allfällige neue Massnahmen gewärtigen.»
Wir haben in unterschiedlicher Entschiedenheit dasselbe gesagt: Die Flankierenden Massnahmen – der Lohnschutz – müssen raus aus dem Rahmenabkommen.
Trotzdem: Die Gewerkschaften bleiben bei ihrem Nein zu diesem Rahmenabkommen. Nach wie vor halten sie auch ihre Referendumsdrohung aufrecht. «Am Lohnschutz wird nicht gerüttelt», sagt die Präsidentin der Gewerkschaft Unia, Vanja Alleva.
Damit seien die Gewerkschaften gar nicht so weit von den Arbeitgebern entfernt: «Wir haben heute in unterschiedlicher Entschiedenheit dasselbe gesagt: Die Flankierenden Massnahmen – der Lohnschutz – müssen raus aus dem Rahmenabkommen.»
Bundesrat soll Fakten auf den Tisch legen
Auch der Gewerbeverband stehe nach wie vor hinter dem heutigen Lohnschutz, sagt Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler – mehr Lohnschutz aber lehnt er ab.
In erster Linie sei es Sache des Bundesrats, Präzisierungen aus Brüssel zu mitzubringen: «Nicht nur in Bezug auf die Flankierenden Massnahmen, sondern auch in Bezug auf die Unionsbürgerrichtlinie. Wenn man die Fakten auf dem Tisch hat, kann man auch definitiv Stellung nehmen.» Mit der Unionsbürgerrichtlinie kämen EU-Bürger leichter zu Sozialhilfe in der Schweiz. Das wirft auch bei Travail Suisse zumindest Fragen auf.
Ihre Positionen haben die Sozialpartner heute nicht verändert. Aber wenigstens Gemeinsamkeiten betont. Der Bundesrat möchte sein weiteres Vorgehen bis vor der Sommerpause festlegen.