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Lohntransparenz in Grossfirmen Lohngleichheit: Eine von fünf Firmen macht keine Analyse

Grosse Unternehmen müssten sich auf Lohngleichheit kontrollieren. Eine Untersuchung zeigt: Längst nicht alle tun das.

  • Mehr als die Hälfte aller Unternehmen kommt ihrer Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen nicht oder nur ungenügend nach.
  • Jede fünfte Lohngleichheitsanalyse fehlt ganz, obschon das Gesetz diese vorschreibt.
  • Seit 2020 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten die Löhne eigentlich analysieren und dazu transparent informieren.

Gleicher Lohn, wenn Frauen und Männer dieselbe Arbeit leisten, sei ein zentraler Bestandteil der Gleichstellung. Das heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz.

Eine Frau und ein Mann in Business-Kleidung warten in einer Schlange. Erhalten sie gleich viel Lohn?
Legende: Erhalten sie gleich viel Lohn? Eine Untersuchung des Bundes zeigt, dass die Vorgaben zur Transparenz bezüglich Lohngleichheit nur ungenügend eingehalten werden. KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Es hat untersucht, ob sich Unternehmen an die seit 2020 geltenden Vorgaben zur Lohntransparenz halten. Und der Bericht zeigt grosse Umsetzungsdefizite.

Drei Forderungen nur mangelhaft erfüllt

Konkret müssen Unternehmen mit mehr als einhundert Beschäftigten drei Vorgaben einhalten:

  1. Sie müssen überprüfen, ob es unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.
  2. Diese Analyse muss anschliessend von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
  3. Zum Schluss müssen die Mitarbeitenden über die Ergebnisse informiert werden.

Laut Bund führt allerdings eines von fünf Unternehmen trotz Gesetz gar keine Analyse zur Lohngleichheit durch. Ein Teil lässt das Ergebnis nicht von einer unabhängigen Stelle überprüfen. Und die Hälfte der Unternehmen informiert ihre Mitarbeitenden nicht über das Ergebnis.

Gewerkschaften fordern deshalb nun unter anderem Kontrollen und Bussen. Das aktuelle Gesetz wirke nicht, weil es keine Sanktionen gebe für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, argumentieren sie.

Bundesrat will Massnahmen früher prüfen

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation durch das Bundesamt für Justiz nun zur Kenntnis genommen. Er möchte nach eigener Aussage möglichst rasch herausfinden, ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern beiträgt.

Nun hat die Regierung erklärt, sie wolle ihren Bericht zur Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen bereits Ende 2027 verabschieden. Ursprünglich war das erst 2029 geplant. Dieser zweite Bericht soll dann zeigen, ob die geltenden Regeln ausreichen – oder ob es für die Erreichung der Lohngleichheit weitere Vorgaben braucht.

Lohnunterschied beträgt 18 Prozent

Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der entsprechende Artikel enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Trotzdem ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nach wie vor gross.

Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Beratungsunternehmens PPC in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule BFH beträgt die Lohnlücke noch immer 18 Prozent. Dabei sind die Effekte von Teilzeitarbeit und die Belastung von Frauen durch unbezahlte Sorge- und Betreuungsarbeit nicht berücksichtigt.

SRF 4 News, Nachrichten, 07.03.25, 15.00 Uhr ; 

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