Der Mann wohnt in einer Villa am Zürichsee und macht sein Geld mit der Not von Sozialfällen auf Kosten der Steuerzahler. Der Fall des Zürcher Immobilienunternehmers tönt wie erfunden für eine antikapitalistische Streitschrift. Ob der Mann sich strafbar gemacht hat, wird sich zeigen. Bis dann gilt die Unschuldsvermutung.
Maximale Rendite einziges Ziel
Die Polizeiaktion und die Berichte über verdreckte Treppenhäuser, garstige Badezimmer und kaputte Strom- und Wasserleitungen haben aber ein Problem ins Bewusstsein gerückt, mit dem die Behörden schon länger kämpfen. «In der Stadt Zürich spricht man im Moment von gut einem Dutzend Liegenschaften, die wir als Problemliegenschaften bezeichnen», sagt Pascal Beugger. Er ist beim Stadtzürcher Sozialamt zuständig für das Langstrassenquartier. Dort steht etwa die Hälfte dieser verwahrlosten Mehrfamilienhäuser.
Für den Praktiker Beugger gibt es keinen Zweifel, warum es mit den Häusern so weit gekommen ist: «Das hat mit der Optimierung der Einnahmen durch den Vermieter zu tun.» Im Klartext heisst das: Der Hausbesitzer verlangt vom Sozialhilfeempfänger die maximale Miete, welche die Stadt höchstens bezahlt. Gleichzeitig vernachlässigt er den Unterhalt der Liegenschaft.
Sozialamt im Dilemma
Allein die Stadt Zürich zahlt so Jahr für Jahr Millionen an Hausbesitzer, die mit einem Minimum an Investitionen ein Maximum an Rendite erzielen. Zwar unterstützt die Stadt betroffene Mieter neuerdings aktiv, wenn sie wegen Mängeln gegen Hausbesitzer klagen wollen. Aber solche Mietstreitigkeiten sind für Menschen in sozial prekären Verhältnissen schwierig durchzustehen.
Zudem leben sie in ständiger Angst, die Kündigung zu erhalten, weil der Hausbesitzer das Haus verkauft oder totalsaniert. Diese Situation ist auch für das Sozialamt schwierig: Wenn ein Vermieter finde, es werde ihm nun zu viel und er allen kündigt, stünden die Mieter auf der Strasse, so Beugger. Das Sozialamt sei hier in einem Dilemma, denn es brauche Wohnraum für seine Klienten und der sei nicht einfach zu finden.
Überschaubares Problem?
Auch Albert Leiser vom Zürcher Hauseigentümerverband findet die Zustände, wie sie die Polizei letzte Woche in den drei Mehrfamilienhäusern angetroffen hat, unhaltbar. Allerdings sei das Problem begrenzt, ist er überzeugt. «In der Stadt Zürich sind uns drei bis fünf Eigentümer bekannt. Vielmehr sind es nicht.»
Wenn die Behörden konsequent durchgreifen und den betroffenen Mietern helfen würden, zu ihrem Recht zu kommen, bekomme man das Problem in den Griff, ist Leiser überzeugt. Allerdings sei es «nicht sinnvoll», jedes mal – wie letzte Woche – mit der Polizei aufzufahren.
Zu wenig günstige Wohnungen in der Schweiz
Ganz anders analysiert der Zürcher Mieterverband die Situation. Für deren Sprecher Walter Angst sind die Lotterliegenschaften im Langstrassenquartier nur die hässliche Spitze eines Eisbergs. Er spricht von einem verbreiteten Geschäftsmodell. Nicht nur in Zürich, sondern überall in der Schweiz, wo Wohnraum knapper werde, gebe es Hausbesitzer, welche die Kosten reduzierten und die Mieten so hoch ansetzten wie es gehe. «Sie haben einen Markt, weil es Leute gibt, die in anderen Marktsegmenten keine Wohnung mehr finden.»
Zwar sei es gut und richtig, gegen solche Hausbesitzer konsequent vorzugehen und betroffenen Mietern zu helfen. Doch was vor allem fehle, seien günstige Wohnungen. «Es braucht eine nationale Offensive in der Wohnraumförderung», fordert er. Viele Leute in prekären Verhältnisse müssten «viel zu viel ihres Einkommens fürs Wohnen aufbringen» – und lebten dann erst noch in schlechten Wohnverhältnissen. Das Angebot an günstigem Wohnraum müsse schweizweit ausgebaut werden, so Angst.
Mehr gemeinnützige Wohnungen bis 2050
In der Stadt Zürich hat das Volk vor vier Jahren die Weichen gestellt und beschlossen, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen auf 30 Prozent zu erhöhen. Dies soll schrittweise bis ins Jahr 2050 geschehen. Darauf hofft auch Sozialarbeiter Beugger. «Es dauert seine Zeit, aber die Stadt Zürich ist auf dem richtigen Weg.»
Für die akut betroffenen Mieter im Langstrassenquartier ist das ein schwacher Trost. Und auch wenn ihr Vermieter verurteilt wird, verbessert das ihre Wohnsituation nicht unmittelbar. Ein solches Urteil wäre aber immerhin ein Warnsignal an Besitzer von baufälligen Liegenschaften, es mit der Gewinnmaximierung nicht zu übertreiben.