- Der Kanton Aargau hat für ein Pflegeheim einen Aufnahmestopp für neue Patientinnen und Patienten verfügt.
- Das Heim hat Stürze der Patienten zum Beispiel nicht lückenlos dokumentiert.
- Im Januar wurden fünf Massnahmen getroffen, die bis Ende April hätten erfüllt sein sollen.
- Ein Aufnahmestopp sei die grosse Ausnahme, heisst es beim Kanton Aargau.
Es fehle im betroffenen Aargauer Pflegeheim eine Liste, auf der Fehler bei der Medikamentengabe erfasst werden müssen, meldet der Kanton. Wenn ein Medikament zum Beispiel falsch dosiert abgegeben wurde, muss das festgehalten und gemeldet werden.
«Auch gibt es kein Formular für die Meldung eines solchen Vorfalls an den Pflegedienstleiter. Ebenso fehlt eine lückenlose Dokumentation der Stürze mit Folgen (zum Beispiel Spitaleinweisung) sowie eine systematische Bearbeitung derselben», heisst es in der Mitteilung.
Es geht darum, wie Alters- und Pflegeheime ihre Qualität sichern. Falls Medikamente falsch verabreicht werden, muss das in einem Alters- und Pflegeheim notiert werden. Auch wenn das Pflegepersonal kurzfristig ausfällt oder eine Bewohnerin oder ein Bewohner nach einem Sturz im Heim ins Spital muss, wird das schriftlich festgehalten. Zudem braucht ein Heim Konzepte, Abläufe und ein Prozessmanagement, damit die Qualität weiterentwickelt werden kann.
Der Kanton hat dem Pflegeheim seit 2022 verschiedene Auflagen gemacht. Weil das Heim aber fünf Auflagen vom Januar 2024 per Ende April 2024 nicht erfüllt hat, hat die Abteilung Gesundheit Mitte Mai 2024 einen Aufnahmestopp verfügt, teilt es mit. Wer bis jetzt dort wohnt, darf bleiben.
Fünf Auflagen seien eher viel, heisst es beim Kanton auf Anfrage weiter. Der Stopp gilt bis Ende August. Sobald die Vorgaben erfüllt sind, darf das Heim wieder neue Patientinnen und Patienten aufnehmen. Um welches Heim es sich konkret handelt, gibt der Kanton nicht bekannt.
Personalwechsel oder zu wenig Personal
Der Kanton sei seit 2022 in regelmässigem Kontakt mit dem betroffenen Pflegeheim, sagt Björn Mohler, Leiter Sektion Langzeitversorgung beim Kanton Aargau, gegenüber SRF. «Es hat sich alles kumuliert.»
Es habe in jener Zeitspanne eine Beschwerde von Angestellten und Meldungen an die Ombudsstelle gegeben. Zwischenzeitlich habe das Heim auch zu wenig qualifiziertes Personal oder gar zu wenig Personal gehabt.
Es hat sich alles kumuliert.
Bei der letzten Kontrolle vor vier Jahren habe es bei der Dokumentation des Heims keine Probleme gegeben, sagt Mohler weiter. Es habe aber in letzter Zeit in der Pflegedienstleitung mehrere Wechsel gegeben. «Es lässt sich nicht genau sagen, was los ist. Innerhalb von 18 Monaten gab es drei Pflegedienstleitungen – das ist grundsätzlich keine gute Voraussetzung für eine stetige Weiterführung der vorhandenen Qualität.»
Erster Aufnahmestopp seit sieben Jahren
Die Heime sind selbst für die Umsetzung dieser Qualitätssicherung zuständig, aber sie müssen dem zuständigen Kantonsdepartement jährlich nachweisen, dass sie das auch tun.
Liefert ein Heim die nötigen Informationen, wird es als stationärer Leistungserbringer in der Langzeitpflege zugelassen. Fehlt dieser Nachweis der Qualität, dann werden Massnahmen verfügt. Im Notfall kann der Kanton einem Heim auch die Bewilligung entziehen, heisst es in der Verordnung zum Aargauer Pflegegesetz.
Man sei im Austausch mit dem Heim und dessen Trägerschaft, heisst es beim Kanton. Es gab im Aargau gemäss Departement in den letzten sieben Jahren Verwarnungen für Heime, aber keine Aufnahmestopps wie im aktuellen Fall.