Darum geht es: In der Schweiz sollen Eltern in den Genuss einer Familienzeit von insgesamt 36 Wochen kommen, um sich um ein Neugeborenes zu kümmern. Das will eine Initiative. Sind diese 36 Wochen, die je zur Hälfte auf Mutter und Vater aufgeteilt würden, grosszügig oder knausrig? Wie sind die Regeln im Ausland? Eine klare Antwort gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die Regeln in den verschiedenen Ländern.
Das gilt in der Schweiz: Wird in der Schweiz von Eltern- oder Familienzeit gesprochen, ist die Rede von einem bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes. Heute hat in der Schweiz eine Mutter Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Vater kann zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Die neu lancierte Initiative würde diesen bezahlten Urlaub unter dem Titel Familienzeit auf insgesamt 36 Wochen ausdehnen.
Unterschiedliche Regelungen: Die meisten Länder kennen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub für berufstätige Frauen, der gesetzlich geregelt ist. Auch Väter können sich in vielen Ländern zumindest ein paar Tage aus dem Berufsleben zurückziehen, und sich um ein neugeborenes Kind kümmern. Daneben kennen viele Länder eine Elternzeit. Die Elternzeit ist im Unterschied zum Mutterschutz freiwillig und soll es Eltern ermöglichen, eine Auszeit vom Arbeitsleben zu nehmen. Oft ist sie nicht voll bezahlt.
Europa: Die Richtlinien der EU schreiben den Mitgliedsländern einen Mutterschutz von mindestens 14 Wochen vor. Während dieser Zeit muss das Gehalt mindestens auf dem Niveau der Krankenversicherung weiterbezahlt werden. Väter haben Anspruch auf mindestens 10 Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt des Kindes. Jeder Elternteil hat zudem Anspruch auf mindestens vier Monate Elternzeit pro Kind. Die Elternzeit muss bis zum achten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Wie die Elternzeit bezahlt wird, überlässt die EU den einzelnen Staaten.
Deutschland: Der Mutterschutz dauert mindestens 14 Wochen. Väter haben zehn Tage Urlaub. In Deutschland können Eltern maximal 36 Monate Elternzeit beziehen. Der Anspruch endet, wenn das Kind acht Jahre alt ist. Elternzeit kann in Etappen bezogen werden. Bei der Elternzeit handelt es sich vor allem um einen Kündigungsschutz. Die Elternzeit ist nicht bezahlt. Eltern können aber beim Staat ein Elterngeld beantragen. Es beläuft sich auf maximal 1800 Euro pro Monat. Die Bezugsdauer variiert zwischen 12 und 24 Monaten.
Österreich: Der bezahlte Mutterschutz dauert 16 Wochen, je acht vor und nach der Geburt. Direkt nach der Geburt können Väter einen unbezahlten Papamonat beziehen. Statt Lohn gibt es einen Familienzeitbonus von 24 Euro pro Tag. Während der Elternzeit, die zwischen einem und gut zwei Jahren dauern kann, besteht Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Elternzeit. In der kürzesten Variante (1 Jahr) gibt es maximal 41 Euro pro Tag.
Frankreich: Auch in Frankreich gibt es neben dem bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen einen Vaterschaftsurlaub von 28 Tagen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren dauern. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und der Dauer der Elternzeit.
Norwegen: In Norwegen gibt es 49 Wochen Elternzeit zum vollen Gehalt oder 59 Wochen bei 80 Prozent Lohn. 15 beziehungsweise 19 Wochen sind für den Vater reserviert und nicht auf die Mutter übertragbar.