Schulbücher, Sachbücher, Romane, Radio- und TV-Beiträge gehören zu den urheberrechtlich geschützten Werken. Schulen und Firmen, die sie kopieren – analog und digital – müssen eine Entschädigung bezahlen. Je nach Art und Grösse des Betriebes liegen die Pauschalen etwa zwischen 150 und 400 Franken pro Jahr.
Die Verwertungsgesellschaft Pro Litteris hat vom Staat den Auftrag, diese Entschädigungen bei den Nutzern einzuziehen und nach einem fixen Schlüssel wieder unter den Autoren und Verlagen zu verteilen.
Basis für diese Regelung ist das Urheberrechtsgesetz (URG). Die Tarife werden alle paar Jahre in umfangreichen Verhandlungen mit den diversen Nutzerverbänden ausgehandelt und danach staatlich abgesegnet. Die Regelung gilt sowohl für die Schweiz als auch für das Fürstentum Liechtenstein.
«Dachte, das sei ein Witz»
Der Inhaber einer kleinen Sprachschule wusste von alledem noch nichts, als er vor ein paar Jahren ein Schreiben der Pro Litteris erhielt mit der Aufforderung, die Eckdaten zu seiner Firma zu liefern. Er ignorierte die Aufforderung. «Ich dachte, das sei ein Witz», sagt er gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso». Deshalb habe er auch die Rechnungen und Mahnungen danach nicht ernst genommen. Im Nachhinein taxiert er es als «Fehler», dass er jahrelang nicht reagiert habe.
Wer sich nicht meldet, wird eingeschätzt
Bei der Pro Litteris kennt man solche Fälle, hat jedoch kein Verständnis dafür. Man fordere jeden abgabenpflichtigen Betrieb zuerst schriftlich auf, die Eckwerte zu liefern: «Das kommt nicht vom Himmel und auch nicht von uns, das ist deren gesetzliche Verpflichtung», erklärt Constanze Semmelmann, die den Rechtsdienst der Pro Litteris leitet.
Wer sich nicht melde, werde eingeschätzt und in die entsprechende Tarifstufe eingeteilt – aufgrund der Infos, welche das Internet zu einem Betrieb liefere. Diese Einschätzung sei immer auch mit einem gewissen Aufwand verbunden, deshalb erhebe man in solchen Fällen zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von je 100 Franken.
In seiner Sprachschule werde nur sehr wenig kopiert. Die Einschätzung der Pro Litteris sei deshalb völlig überrissen, findet jener Schulleiter. Bei der Festlegung der Tarife komme es nicht darauf an, wie viele Kopien in einer Firma gemacht würden, sondern darauf, ob ein Kopiergerät vorhanden sei oder nicht, erklärt Semmelmann.
Mehrere Hundert Klagen
Jener Schulleiter ist bei weitem nicht der einzige, der sich der Pro Litteris verweigert. Seit zwei Jahren geht die Gesellschaft deshalb nun hart gegen säumige Zahler vor und bringt sie vors Zivilgericht. «Das sind wir den Autoren und Verlagen schuldig», so Semmelmann.
Rund 280 solcher Klagen habe man gewonnen, 13 verloren, rund 260 seien noch hängig. Eine beachtliche Zahl. Angesichts von rund 40'000 zahlungspflichtigen Betrieben ist sie aber wiederum verhältnismässig klein.
Hilfreiche Links:
Was tun?
Die Post der Pro Litteris sollte man auf jeden Fall ernst nehmen und genau studieren. Wer Fragen hat zur Pro Litteris und deren Einschätzung oder Rechnungen, meldet sich am besten möglichst rasch daselbst. Auch beim Schweizerischen Gewerbeverband weiss man gut Bescheid über das Thema Kopierentschädigungen und kann Auskunft erteilen.