Die Zeit drängte. Schnell mussten zu Beginn der Pandemie Testzentren aufgebaut werden. Der Bund übernahm die Testkosten, sodass niemand aus Kostengründen auf einen Test verzichten musste. Für das Contact Tracing und das Pandemie-Monitoring war lange Zeit dieses breite Testen zentral.
Krankenkassen als finanzielle Drehscheibe
Damit das Geld zwischen den Testzentren, den Labors und dem Bund fliesst, haben die Krankenkassen die Funktion einer finanziellen Drehscheibe übernommen. Das honoriert die Finanzkontrolle in ihrem jüngsten Prüfbericht als positiv. Es sei die «effizienteste Lösung» gewesen, auf bestehende Strukturen zurückzugreifen, sagt der zuständige Revisionsleiter Daniel Hasler.
Nur die getestete Person kann letztlich überprüfen, ob der Test tatsächlich stattgefunden hat.
Hingegen habe ein wichtiges Element in der Missbrauchsbekämpfung gefehlt. So seien die Krankenkassen nicht verpflichtet worden, allen getesteten Personen eine Abrechnung zuzustellen. Das sei ein wesentlicher Mangel. «Nur die getestete Person kann letztlich überprüfen, ob der Test tatsächlich stattgefunden hat,» sagt Hasler.
Keine Transparenz über Testlokalitäten
Ein weiterer Kritikpunkt der Finanzkontrolle ist, dass die Transparenz über die Testlokalitäten fehle. Die Abrechnungsnummern, die sogenannten Zahlstellen-Registernummer ZSR, seien missbrauchsanfällig. Normalerweise erhält ein medizinischer Leistungserbringer pro Kanton eine solche Abrechnungsnummer. Für die Covid-Tests durften aber mit einer Nummer schweizweit Testzentren betrieben werden.
«Das heisst, die Spur verliert sich,» kritisiert Hasler. Leider hätten verschiedene Leistungserbringen diese Lücke ausgenutzt und ungerechtfertigte Abrechnungen eingereicht.
Erster Erfolg für das BAG
Ein paar Spuren hat das Bundesamt für Gesundheit trotzdem entdeckt. So kann es einen ersten Erfolg verbuchen. Auf Anfrage schreibt ein Mediensprecher, ein Fall sei aufgeklärt und 6000 Franken seien zurückbezahlt worden. Das ist noch ein tiefer Betrag angesichts einer möglichen Schadenssumme von 20 Millionen Franken. Von diesem Betrag geht der Krankenkassenverband Santésuisse aus.
Das BAG schreibt weiter, es gehe aktuell von 30 möglichen Missbrauchsfällen aus, die teilweise aber zusammenhängen würden. Viele Fälle seien hochkomplex.
In einem Fall seien die Tests nicht vom Testzentrum abgerechnet worden, sondern die Abrechnungen seien mehrfach weiterverkauft worden, erklärt das BAG. Dieses Vorgehen nennt sich Factoring. Inzwischen arbeiteten 15 Personen aus dem BAG teilweise oder vollständig an den Rückforderungsdossiers, zusätzlich würden externe Spezialisten hinzugezogen.
Verjährungsfrist von 5 Jahren
Die Finanzkontrolle fordert, das BAG müsse weiterhin mutmassliche Missbräuche aufspüren und die Gelder zurückfordern. Revisionsleiter Daniel Hasler spricht von einer Verjährungsfrist von fünf Jahren. «Man hat durchaus noch Zeit, diese Gelder einzutreiben,» sagt Hasler.
Ab dem ersten Januar übernimmt der Bund die Covid-Testkosten nicht mehr. Das hat das Parlament in der Wintersession entschieden. Rund vier Milliarden Franken wird der Bund in die Gratis-Covid-Tests für die Bevölkerung investiert haben. Mit dem Ende der Gratis-Tests werden keine zusätzlichen Missbrauchsfälle hinzukommen.