Die Vorwürfe gegen SVP-Nationalrat und Titularprofessor Christoph Mörgeli sind bekannt: Er habe als Kurator das Medizinhistorische Museum an der Universität Zürich vernachlässigt. Er habe Doktorarbeiten mit ungenügendem wissenschaftlichem Standard durchgewinkt. Seine Arbeit als Wissenschaftler sei auch in anderen Bereichen ungenügend.
In einer Medienkonferenz im Prime Tower in Zürich hat Christoph Mörgeli heute zu den verschiedenen Vorwürfen ausführlich Stellung genommen.
«Intensives Mobbing»
Mörgeli sagt, gegen ihn sei an der Universität Zürich «intensives Mobbing» betrieben worden. Die Argumente dafür hat der Nationalrat in einem 20seitigen Dokument aufgelistet: Darin steht, es seien vertrauliche Dokumente den Medien zugespielt worden. Man habe ihm Kompetenzen systematisch entzogen. Man habe ihn mit sinnlosen Aufgaben überhäuft und ihm mit der Entlassung gedroht. Tatsächlich wurde der Medizinhistoriker im Herbst 2012 von der Universität entlassen.
Weiter spricht der Politiker von versuchtem Rufmord, sowohl durch den «TagesAnzeiger» als auch durch die «Rundschau». Die «Rundschau» hatte in den letzten zwei Wochen über Dissertationen berichtet, die unter der Aufsicht des Medizinhistorikers entstanden sind und laut Experten den allgemeinen wissenschaftlichen Qualitätsstandards nicht genügen.
Beschwerden gegen die «Rundschau» und «10vor10»
Mörgeli weist diese Kritik zurück. «Die Arbeiten genügen. Es gibt keine einzige Arbeit, die nur aus Transkriptionen besteht», sagt der Titularprofessor. Weiter kritisiert er, die Informanten in der «Rundschau», die gegen ihn aussagten, seien nicht glaubwürdig oder falsch zitiert worden. «Die Rundschau arbeitet mit zwei Quellen, mit denen sie nicht hätte arbeiten dürfen», sagt Mörgeli.
Diesen Vorwurf, den die «Weltwoche» bereits am Mittwoch publik machte, wies die «Rundschau» bereits im Vorfeld der Medienkonferenz zurück. Mörgeli wollte heute auf Nachfrage von Journalisten nicht explizit am Vorwurf festhalten, sagte aber, der Vorwurf sei «nicht falsch».
Der Politiker will Beschwerde gegen die Berichterstattungen der «Rundschau» und «10vor10» bei der SRG-Ombudsstelle einreichen, weil sie angeblich gegen die Publizistischen Leitlinien von SRF verstossen. Beispielsweise sei er vor der Sendung nicht mit den Hauptvorwürfen konfrontiert worden. Auch diese Behauptung weist die «Rundschau» entschieden zurück.