- Der Ständerat hat am Montag erste Entscheide zum CO2-Gesetz gefällt und dabei im Gebäudebereich gegen den Willen der Kantone votiert.
- So soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss, was für viele Bauten einem Ölheizungsverbot gleichkommt.
- Denn Hausbesitzer könnten mit dem beschlossenen Grenzwert nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus gut isoliert ist.
Mit dem Entscheid bei den technischen Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen stellt sich der Ständerat ausdrücklich gegen die kantonalen Energiedirektoren, die einen anderen Marschplan im Sinne haben.
Die Befürworter der CO2-Grenzwerte für Gebäude argumentierten mit Planungssicherheit. Nach wie vor würden viele Ölheizungen durch ebensolche ersetzt, was erheblich zum CO2-Ausstoss beitrage.
Zu früh, zu einseitig
Aus Sicht der Gegner ist der Zeitpunkt zu früh gewählt. Neben dem CO2-Ausstoss müsse zudem auch die Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Hannes Germann (SVP/SH) kritisierte, dass ausgerechnet der Ständerat in die kantonalen Kompetenzen eingreife. Der Rat kam den Kantonen mit einer Ergänzung von Konrad Graber (CVP/LU) entgegen: Kantone, die eigene Regelungen umsetzen, die mindestens gleich wirksam sind, sollen von der Umsetzung befreit werden.
Zuwarten beim Grenzwert abgelehnt
Beim Grenzwert folgte der Ständerat der Kommission: Ab 2023 sollen bei einem Heizungsersatz noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden dürfen. Der Wert würde in Fünfjahresschritten verschärft.
Weitere Entscheide am Mittwoch
Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU) machte zum Auftakt deutlich, dass der vorliegende Kommissionsentwurf im Einklang mit den Zielen des Bundesrates stehe. Der Nationalrat habe seine Chance verpasst, als er die Vorlage in der Wintersession versenkte.
Nichts tun ist keine Option.
Bei der Flugticketabgabe, welche der Nationalrat letzte Woche befürwortete, will die Kommission eine schweizweite Lenkungsabgabe. Der Abgaberahmen bewegt sich zwischen 30 und 120 Franken, wobei Transit- und Transferpassagiere von der Flugticketabgabe ausgenommen würden.
Als neue Massnahme möchte die Kommission einen Klimafonds einführen und diesem aus verschiedenen Einnahmequellen Mittel zuweisen.
Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) machte deutlich, dass es keinen Grund zur Euphorie gebe. «Es ist das Minimum dessen, was angesichts der gesellschaftlichen Aufgabe angezeigt ist.»
Werner Hösli (SVP/GL) mahnte zur Vorsicht. Die Erderwärmung habe wohl auf die Schweiz ihre Auswirkungen. Aber der Anteil, welcher hierzulande verursacht werde, sei im Tausendstel-Bereich.
Es gelte die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.
Das Ziel des Bundesrates einer klimaneutralen Schweiz bis 2050 ist ambitioniert, aber laut Experten möglich.
Bezüglich Kosten betonte Bruderer Wyss, dass der ganze Umbau nicht gratis sein werde. Dies unterstrich auch ihr Ratskollege von der BDP, Werner Luginbühl: «Es wird teuer, aber wenn wir nichts machen, dann wird es noch teurer.»
Laut Anita Fetz (SP/BS) ist der «Ausstieg aus den fossilen Energien auch ein Beitrag für den Frieden in der Welt». In den letzten Jahrzehnten habe der Kampf um diesen Rohstoff zu Toten und Flüchtlingsströmen geführt.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga lobte die Kommission und erwähnte, dass gleichzeitig zu den Erklärungen an der UNO in New York im Ständerat die Weichen für das Netto-Null-Ziel gestellt würden.