- Teenager unter 14 Jahren dürfen sich in Moosseedorf BE künftig wieder nach 22 Uhr draussen aufhalten.
- Denn das nächtliche Ausgangsverbot für Kinder und Jugendliche ist unzulässig.
- Das Regierungsstatthalteramt hat eine Beschwerde gegen die Änderung des örtlichen Polizeireglements gutgeheissen.
Ob in Studen BE oder Moosseedorf BE: Verschiedene Gemeinden versuchen mit Ausgangssperren für Kinder und Jugendliche, Vandalismus- und Lärmprobleme in den Griff zu kriegen.
Das Berner Regierungsstatthalteramt hat in Moosseedorf nun ein Machtwort gesprochen. Das Ausgangsverbot sei «unzulässig», so Statthalterin Ladina Kirchen (SP). Sie hat eine Beschwerde gegen die Änderung des örtlichen Polizeireglements gutgeheissen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Vandalenakte und Sachbeschädigungen könnten genauso vor 22 Uhr verübt werden.
Die Gemeindeversammlung hatte die Ausgangssperre im Juni 2024 nach verschiedenen Vandalenakten und Sachbeschädigungen beschlossen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur noch in Begleitung von Aufsichtspersonen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Ausgenommen sei der Heimweg, etwa vom Kino oder von Sportveranstaltungen.
Das geht für Ladina Kirchen aber zu weit: Die Massnahme sei weder geeignet noch erforderlich, um die öffentliche Sicherheit in der Gemeinde zu gewährleisten.
«Vandalenakte und Sachbeschädigungen könnten genauso vor 22 Uhr oder von Personen über 14 Jahren verübt werden», erklärt Kirchen. Zudem gebe es mildere Mittel, um Vandalismus zu bekämpfen. Zum Beispiel hätte die Gemeinde das Ausgangsverbot auf die hauptsächlich betroffene Schulanlage Staffel beschränken oder eine Aufklärungskampagne lancieren können.
Ausgangssperre in Studen bleibt
Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, bleibt offen. Die Gemeinde kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen.
In Studen gilt die Ausgangssperre weiter. Gegen den Beschluss der Gemeinde seien keine Beschwerden eingegangen, so Gemeindepräsident Heinz Lanz. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung stehe hinter der neuen Regelung.