- Ehemaligen Verdingkindern soll die Rente nicht gekürzt werden dürfen, wenn sie eine Genugtuung erhalten haben.
- Das fordert die nationalrätliche Rechtskommission in einer Motion an den Bundesrat.
- In dieser Woche hatte SRF darüber berichtet, dass Betroffenen die Ergänzungsleistungen gestrichen wurden, weil mit der Auszahlung der Genugtuung eine gewisse Vermögensgrenze überschritten worden war.
Der Bundesrat soll beauftragt werden, die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass die Zahlung des Solidaritätsbeitrags bei ehemaligen Verdingkindern nicht zu Rentenkürzungen führt. Zwar sei bereits bei der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes darauf hingewiesen worden, doch gebe es weiterhin Einzelfälle, die darunter litten.
Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsogerischer Zwangsmassnahmen beim Bund eine Entschädigung beantragt – für das vor Jahrzenten erlittene Unrecht. Ein Teil von ihnen hat den Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken bereits erhalten.