Ein Wirt zahlt auf seinen Produkten 8 Prozent Mehrwertsteuer, der Inhaber eines Take-away nur 2,5 Prozent.
«Veränderte Lebensgewohnheiten»
Das geht dem Branchenverband GastroSuisse schon lange gegen den Strich. Mit seiner Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» will er dies nun ändern. Die Initiative kommt am 28. September zur Abstimmung.
Vor den Medien in Bern sprach GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer von einem «Konstruktionsfehler». Das Gastgewerbe werde gegenüber anderen Lebensmitteln diskriminiert, da das Essen im Restaurant als Luxus eingestuft werde. Bei der heutigen Mobilität sei es jedoch eine Notwendigkeit unserer Lebens- und Arbeitsgewohnheiten.
Laut Platzer ist es nicht akzeptabel, dass der Staat die Leistungen des Gastgewerbes mit einem höheren Mehrwertsteuersatz «bestraft».
Initiative ohne Lösung
Wie die Initiative genau umgesetzt werden soll, lässt GastroSuisse aber weiterhin offen. Das müsse der Gesetzgeber entscheiden, sagte Platzer. Der Bundesrat hält eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel für unvermeidbar. Dies würde der Verband aber bekämpfen.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie auf 2,5 Prozent würde laut Bundesrat aber zu Steuerausfällen von bis zu 750 Millionen Franken für Bund, AHV und IV führen.
Bund argumentiert mit Steuerausfällen
Mit Steuerausfällen drohe der Bund immer, wenn es darum gehe, Steuererleichterungen zuverhindern, kontert Platzer. 750 Millionen Franken schienen auf den ersten Blick viel, es handle sich aber nur um rund ein Prozent der Einnahmen des Bundes.
Um die Ungleichbehandlung mit den Take-aways zu beseitigen, könnte sich der GastroSuisse-Präsident auch einen einheitlichen Steuersatz für die gesamte Gastronomie vorstellen. Dieser käme zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz zu liegen.
Parlament biss sich die Zähne aus
Der Grund für die Ungleichbehandlung ist rein praktisch: Es ist kaum möglich, Esswaren aus dem Laden sauber von Take-away-Speisen abzugrenzen. Darum werden heute beide Kategorien zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Dieser gilt für Güter, die sich jedermann leisten können sollte, insbesondere für Nahrungsmittel und Medikamente.
Sowohl die Verwaltung wie auch die vorberatende Nationalratskommission hatten sich vergeblich daran versucht, eine praxistaugliche Unterscheidung zwischen Speisen vom Take-away und Lebensmitteln aus dem Laden zu finden.