«UPC vereinfacht und beschleunigt den Kündigungsprozess», wird die Kundeninfo eingeleitet, wonach ab dem 1. Juni alle UPC-Abos nur noch telefonisch oder per Chat gekündigt werden können. Schriftliche Kündigungen per Brief, Fax oder E-Mail seien ab dann nicht mehr gültig.
Mehrere Kundinnen und Kunden melden sich deswegen beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie können nicht nachvollziehen, weshalb die – beweisbare und genau datierte – schriftliche Kündigung nun plötzlich nicht mehr erlaubt sein soll. Und sie wollen wissen, ob das rechtlich haltbar sei.
UPC: «Telefon ist besser, um Unklarheiten zu vermeiden»
Als Begründung zu dieser Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird in jenem Infoschreiben die Vielfalt der Dienstleistungen angeführt wie Handy-Abos, Festnetz, TV etc.: «Durch die teils komplexen Verknüpfungen der Dienstleistungen müssen bei schriftlichen Kündigungen oft Unklarheiten geklärt werden. Mit der Kommunikation per Telefon oder Chat können diese jedoch vermieden werden.»
Am Telefon lassen sich aber Kundinnen und Kunden auf dem Absprung auch besser mit lukrativen Angeboten zur Umkehr motivieren, darf man dabei vermuten.
Mit «Espresso» lieber nur schriftlich
Mit «Espresso» will UPC/Sunrise jedoch nicht telefonieren. Man äussere sich nur schriftlich, meldet die Medienstelle. Beim neuen Telekom-Giganten sieht man in der AGB-Änderung kein rechtliches Problem. Es gebe schliesslich keine rechtliche Vorschrift, wonach Kündigungen schriftlich erfolgen müssten, schreibt UPC/Sunrise. Deshalb könnten Kundinnen und Kunden auch kein Recht daraus ableiten. Sie seien objektiv betrachtet auch nicht im Nachteil.
SMS und Brief nach der Kündigung
Überdies, so die Medienstelle, würden Leute, die ihr Abo kündigen, zweimal eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten: gleich nach der Kündigung per SMS und ab dem nächsten Werktag noch per Brief. Zudem könne auch der Chatverlauf als Beleg dienen.
UPC/Sunrise verweist auch auf die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und auf die Schlichtungsstelle der Telekombranche (Ombudscom): Dort habe man keine Einwände gegen die Klausel.
Ombudscom und SKS sehen sich falsch zitiert
«Stimmt nicht», heisst es postwendend bei beiden Stellen. Ombudsmann Oliver Sidler betont, die Ombudscom habe lediglich «in einem Einzelfall zu dieser Problematik einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet».
SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder ärgert sich, man habe hier eine Aussage von ihr aus dem Zusammenhang gerissen, die im Magazin «Cash» erschienen sei. Dort habe sie zwar eingeräumt, dass das Obligationenrecht eine formlose Kündigung erlaube, das Vorgehen also rechtlich nicht falsch sei. Aber man bleibe auch jetzt dabei: «Die schriftliche Kündigung zu verbieten, ist völlig kundenunfreundlich.»
Die SKS werde sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass diese Einschränkung aufgehoben werde. Die Konsumentenschützer hatten dies schon gefordert, als Sunrise die Neuerung vor etwa drei Jahren eingeführt hatte. Und ein Rechtsexperte hatte die AGB-Klausel damals bei «Espresso» deutlich kritisiert.
Auch andere Telekomanbieter wie Swisscom oder Salt legen ihrer Kundschaft nahe, doch am besten beim Kundendienst telefonisch zu kündigen. Aber laut AGB geht es dort auch weiterhin schriftlich.
Ergänzung/Korrektur, 21.5.: Auch bei Salt ist unterdessen nur noch eine telefonische Kündigung beim Kundendienst möglich.