Letzten März in Zürich: Ein 15-Jähriger attackiert einen orthodoxen Juden und verletzt ihn schwer. Kurze Zeit später werden im Thurgau und in der Romandie weitere Minderjährige wegen Terrorverdachts festgenommen.
Die Fälle lösten eine heftige Diskussion über das Jugendstrafrecht aus. Bundesanwalt Stefan Blättler äusserte Sicherheitsbedenken. Jugendanwaltschaften fehle unter Umständen das Know-how. Sicherheitsaspekte könnten bei den Jugendstrafverfahren zu kurz kommen, so Blättler damals. Vertreter der Jugendstrafbehörden hingegen verteidigten das heutige System.
Ein Ansprechpartner in jedem Kanton
Die Bundesanwaltschaft sei inzwischen auf die Jugendstrafbehörden zugegangen, sagt Stefan Blättler in der SRF-Samstagsrundschau. Und man habe sich auf Massnahmen verständigt. Konkret soll jeder Kanton eine Ansprechperson stellen, die mit der Bundesanwaltschaft laufend Informationen austauscht.
Es gehe darum, dass seine Leute über Terrorverfahren gegen Minderjährige informiert seien. «Das müssen wir wissen, weil vielfach auch noch erwachsene Täter dahinter stecken». Zudem könne die Bundesanwaltschaft so einfacher Know-how weitergeben.
Kleinere Kantone gefordert
Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege bestätigt die Einigung. Ende Januar habe man eine entsprechende Empfehlung verabschiedet, sagt Präsident Patrik Killer. Der Leitende Jugendanwalt der Stadt Zürich spricht von einem wichtigen Schritt. Jugendanwältinnen und Jugendanwälte in grossen Kantonen hätten bereits Erfahrung. Es könne aber jeden Kanton treffen: «Deshalb müssen auch kleinere Kantone aktiv werden und Ressourcen zur Verfügung stellen für das Thema Terrorismus. Kleinere Kantone könnten dabei auch zusammenspannen.»
Sicherheitsbedenken bleiben
Bundesanwalt Stefan Blättler betrachtet die Massnahmen allerdings nur als einen Zwischenschritt. Er möchte die Stellung der Bundesanwaltschaft bei Terrorverfahren gegen Minderjährige noch weiter stärken – seine Sicherheitsbedenken seien noch nicht aus der Welt geräumt, sagt er. Immerhin sei nun ein erster Schritt gemacht.
Jugendanwalt Patrik Killer dagegen betont die Vorteile des heutigen Systems: «Auch im Terrorbereich soll das Jugendstrafrecht dort passieren, wo ein Jugendlicher lebt. Die Nähe zu Familie, Schule oder Lehrbetrieb ist wichtig.»