Zum Inhalt springen

Nach Nein zum CO2-Gesetz Sommaruga nimmt einen neuen Anlauf in der Klimapolitik

  • Der Bundesrat hat über das weitere Vorgehen in der Klimapolitik entschieden. Dies nach dem Nein der Stimmbevölkerung (51.6 Prozent) zum CO2-Gesetz vom 13. Juni.
  • Bis Ende Jahr will er eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken, basierend auf dem geltenden CO2-Gesetz.
  • Neue Abgaben oder Erhöhungen soll es keine geben, wie Energieministerin Simonetta Sommaruga an einer Pressekonferenz erklärte.
  • An seinem klimapolitischen Ziel hält der Bundesrat fest: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren.

Dafür ist die Regierung über die Bücher gegangen: Jene Instrumente, die noch im Juni «massgeblich zum Nein beigetragen haben», sollen in der überarbeiteten Vorlage wegfallen, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Nein zum Gesetz sei für den Bundesrat vor allem ein «Nein zu einem höheren Benzinpreis», sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Gerade die ländliche Bevölkerung habe kein Verständnis für diesen Schritt gehabt, erklärte Sommaruga, diesen Schluss ziehe der Bundesrat. «Nun geht es darum, die Menschen in ihrem Alltag zu einem umweltfreundlichen Verhalten anzuregen. So kommen wir weiter – dafür gibt es eine gemeinsame Basis.»

Auf Basis des bestehenden Gesetzes

Von seinem Ziel weicht der Bundesrat dabei nicht ab: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) damit beauftragt, bis Ende Jahr eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Folgende Eckwerte hat der Bundesrat entschieden:

  • Basis ist das geltende CO2-Gesetz – bestehende Instrumente bleiben.
  • Es soll keine neuen Abgaben geben. Die bereits bestehende CO2-Abgabe soll jedoch beibehalten werden.
  • Die Mittel aus klimapolitischen Instrumenten sollen grundsätzlich jenen Sektoren zugutekommen, aus denen sie stammen.
  • Es sollen finanzielle Anreize geschaffen werden: Wer etwa einen Wasserstoff-LKW kaufen möchte, muss wissen, wie lange alternative Antriebe von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit bleiben. «Die neue Vorlage möchte mit einer zeitlich befristeten Befreiung auf Gesetzesstufe Rechtssicherheit für die Branche schaffen», schreibt der Bund.
  • Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen sollen die laufenden Bemühungen der Bevölkerung und der jeweiligen Branchen unterstützen. Der Bund nennt hier etwa zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen, die Förderung des Ausbaus für die Infrastruktur von Elektroautos oder die stufenweise Aufhebung des Steuerprivilegs für Dieselbusse im öffentlichen Verkehr.
  • Bisher können sich Unternehmen aus bestimmten Branchen von der CO2-Abgabe befreien. Diese Möglichkeit soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden.
  • Im Flugsektor soll eine Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe initiiert und eine Einführung eines Mindestanteils an nachhaltigen Treibstoffen überprüft werden.

Noch festlegen will der Bundesrat, wie viel CO2 im Inland und wie viel im Ausland kompensiert werden soll. Unter dem Pariser Klimaabkommen hat die Schweiz mit mehreren Staaten Abkommen zur Kompensation unterzeichnet, etwa mit Ghana und Senegal.

Dass der Bundesrat wenige Monate nach dem Nein mit einer neuen Vorlage aufwartet, ist dem aktuellen CO2-Gesetz geschuldet, das den Bundesrat dazu verpflichtet. Die Zeit dränge auch, sagte Sommaruga: «Je länger wir warten, desto schwieriger ist es, die Klimaziele zu erreichen».

SRF4 News, 17.09.2021, 16:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel