Zum Inhalt springen

Nach Rottweiler-Attacke Debatte um Kampfhunde: Kantonstierarzt warnt vor Verboten

Nach einem Rottweiler-Angriff in Sumiswald BE kommt auch in Bern ein Kampfhundeverbot aufs Tapet. Was bringts?

Die Rottweiler-Attacke auf ein Kleinkind in Sumiswald beschäftigt den Berner Kantonstierarzt Reto Wyss auch Tage nach dem Angriff vom letzten Freitag immer noch. Die Polizei ermittelt, das Kind wurde mit schweren Verletzungen ins Spital geflogen.

Hundeverhalten hängt nicht allein von der Rasse ab

Grundsätzlich habe jeder Hund eine gewisse Gefährlichkeit in sich, erklärt Wyss. «Die Tiere stammen ja von einem Raubtier ab. Entscheidend ist aber, wie der Hund sozialisiert und erzogen wurde und wie fähig der Halter oder die Halterin ist, mit dem Tier umzugehen», sagt Wyss im Gespräch mit SRF.

Reto Wyss
Legende: Der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss sagt: Nicht in erster Linie die Rasse, sondern Grösse und Gewicht seien bei Hunden die Risikofaktoren. SRF/Adrian Müller

Die Erfahrung zeige, dass schwere Angriffe nicht zwangsläufig rassespezifisch seien. «Es ist nicht in erster Linie die Rasse, sondern Grösse und Gewicht, die das Risiko beeinflussen. Das zeigt meine langjährige Erfahrung», sagt Wyss.

Nach dem Vorfall wird jetzt auch im Kanton Bern über ein Rottweiler-Verbot diskutiert. In anderen Kantonen wie dem Wallis oder Zürich sind bereits bestimmte Hunderassen verboten. Wyss hält wenig davon: «Wenn man eine Rasse verbietet, gibt es einfach eine andere, die dann für Vorfälle sorgt. Das Problem ist damit nicht gelöst.» Es gebe auch Mischlingshunde, eine Unschärfe bleibe so oder so.

Grüne wollen Hundegesetz verschärfen

Box aufklappen Box zuklappen

Das Rottweiler-Verbot kommt im Kanton Bern aufs politische Tapet. Bewilligungspflicht und als Ultima Ratio gar ein Verbot: Die Grünen Kanton Bern haben nach der Rottweiler-Attacke einen Vorstoss eingereicht. Bern dürfe nicht zu einem Eldorado für Kampfhunde werden, heisst es.

Im Kanton Bern setze man bewusst auf individuelle Massnahmen statt auf Rassenlisten, also Kampfhundeverbote. «Unser Hundegesetz nimmt bewusst die Halter und die Halterinnen in die Verantwortung. Bei Problemen ordnen wir gezielte Massnahmen an», schildert Wyss.

Hunde als Statussymbole

Gerade kräftige Hunderassen sind bei gewissen Leuten ein Statussymbol: «Das war schon immer so und ist es heute noch. Die Frage ist aber, ob die Halter wirklich fähig sind, mit solchen Tieren umzugehen.» In problematischen Fällen kann der Kanton Massnahmen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht anordnen, Halter verpflichten, Kurse zu besuchen oder ihnen im Extremfall sogar den Hund wegnehmen.

Ob der Kanton Bern sein Hundegesetz nach dem aktuellen Vorfall verschärft, bleibe eine politische Frage. Wyss jedenfalls hält das bestehende System für angemessen: «Wenn es so einfach wäre, schlimme Vorfälle zu verhindern, hätten wir längst die perfekte Lösung. Doch leider ist es nicht so einfach – und es wird wohl immer wieder solche tragischen Fälle geben», so Wyss.

Diese Kantone verbieten Rottweiler

Box aufklappen Box zuklappen

Zürich ist nicht der einzige Kanton, der Rottweiler verbietet. Auch im Wallis oder in Genf ist diese Rasse verboten. Generell gibt es viele Unterschiede in der Schweiz.

In vielen Kantonen muss für die Haltung eines Rottweilers eine Bewilligung eingeholt werden. Andere Kantone wie Graubünden, Bern oder Luzern kennen gar keine Einschränkungen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 28.1.2024, 17:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel