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Sinn und Zweck von «schwarzen Listen»
Aus 10 vor 10 vom 30.04.2018.
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Nach Tod von HIV-Patient Debatte über «schwarze Listen» entbrannt

Nach dem Tod eines HIV-positiven Mannes, der als säumiger Prämienzahler keine Medikamente bekam, mischt sich jetzt Gesundheitsminister Alain Berset in die Debatte ein.

Wer auf einer «schwarzen Liste» der säumigen Prämienzahler steht, wird nur noch im Notfall behandelt. Insgesamt neun Kantone führen solche Listen, sie sind sehr umstritten. Einer von ihnen ist der Kanton Aargau.

Im Kantonsspital Baden werden jedes Jahr 55'000 Patienten auf der Notfallstation behandelt. Regelmässig müssen die Ärzte jedoch Patientinnen und Patienten nach Hause schicken und ihnen eine Behandlung verweigern, weil sie auf der «schwarzen Liste» stehen.

Strafe für jene, die nicht zahlen wollen

Nur bei einem wirklichen Notfall wird der Patient behandelt. Ansonsten nicht. Denn die Krankenkassen verweigern die Bezahlung – das Spital bleibt auf den Rechnungen sitzen.

Das Problem: Es ist nicht immer klar, wann ganau es sich um einen Notfall handelt und wann nicht. Zudem ist es für Ärzte ein grenzwertiges Unterfangen, Patienten in Not abwimmeln zu müssen. So werden Patienten, die auf einer «schwarzen Liste» stehen, etwa Chemotherapien verweigert oder einer Frau wird die Geburt ihres Kindes nicht bezahlt.

Berset: Es ist ein Problem der Kantone

Das Problem ist in der Tat gross: Schweizweit bezahlten 2016 rund 140’000 Personen ihre Krankenkassenprämien nicht oder nur teilweise. Das ergibt eine Summe von 306 Millionen Franken an unbezahlten Prämien. Die Kantone müssen diese Verluste selber tragen. Über 33'000 Personen befinden sich derzeit auf einer «schwarzen Liste».

Man sieht jetzt ziemlich brutal, dass diese ‹schwarzen Listen› nicht funktionieren.
Autor: Alain Berset Bundesrat und Gesundheitsminister

Einer davon war ein HIV-positiver Mann aus dem Kanton Graubünden um die 50, dem die Krankenkasse mehrfach die Bezahlung der Medikamente verweigert hat. Inzwischen ist er verstorben.

Dass die Listen solch schrecklichen Konsequenzen haben, ahnte Gesundheitsminister Alain Berset. «Schon meine Vorgängerin hat gewarnt und gesagt, das gehe nicht. Man sieht jetzt ziemlich brutal, dass diese Listen nicht funktionieren.» Es brauche eine Diskussion dazu, betont Berset. Jedoch seien die Kantone in dem Bereich zuständig.

Einige Kantone überprüfen Abschaffung

Die meisten Kantone haben die Schwarzen Listen erst gar nicht eingeführt. Der Kanton Graubünden wird sie Ende Jahr wieder abschaffen. Und im Kanton Solothurn will der Regierungsrat ebenfalls wieder davon wegkommen. Er schreibt: «Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gelistete Personen die nötige medizinische Versorgung nicht erhalten und damit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt werden.»

Auch auf der Notfallstation des Kantonsspitals Baden würde man es begrüssen, wenn die «schwarze Liste» möglichst bald wieder abgeschafft würde. Finanziell würde sich für das Spital nicht viel ändern: Es bezahlt bereits jetzt hunderttausende Franken aus der eigenen Tasche – weil die Ärzte es nicht übers Herz bringen, Patienten, die auf der «schwarzen Liste» stehen, nach Hause zu schicken.

Allenfalls aufs Sozialamt

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CVP-Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel befürwortet die Schwarzen Listen. Wer die Krankenkassenprämien nicht von sich aus bezahlen könne, müsse eine Prämienverbilligung beantragen oder aufs Sozialamt gehen. Treffen sollen die Schwarzen Listen nur diejenigen, die nicht zahlen wollen.

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