- Zwei Wochen nach den verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien sind bei der Schweizer Vertretung in Istanbul bereits elf Gesuche für ein vorübergehendes Visum eingegangen.
- Bis Montag wurden laut den Migrationsbehörden noch keine Visa ausgestellt oder verweigert.
- Aus Syrien erreichte noch kein Visumgesuch die Schweizer Vertretung im Libanon, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage von Keystone-SDA bekannt gab.
Interesse, vorübergehend bei Schweizer Verwandten unterzukommen, ist allerdings auch in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten in Syrien vorhanden. So gingen bei den zuständigen Behörden bisher 117 Anfragen per Mail oder Formular ein. Aus der betroffenen türkischen Region kamen neben den elf offiziellen Gesuchen 1630 solcher Anfragen.
Verwandte müssen mindestens Aufenthaltsbewilligung B haben
Nach den beiden Erdbeben, die rund 47'000 Todesopfer zur Folge hatten, führte die Schweiz ein sogenanntes Fast-Track-Verfahren für Visumgesuche aus der betroffenen Region ein. Davon kann profitieren, wer durch das Erdbeben die Wohnung verloren hat und über enge Verwandte in der Schweiz verfügt. Dazu zählen Ehegatten, Eltern, Grosseltern, Kinder sowie minderjährige Enkelkinder – nicht aber Geschwister.
Die Angehörigen in der Schweiz müssen über die Schweizer Staatsangehörigkeit, eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.