- Bundesrätin Viola Amherd hat eine neue Regelung für die Beschaffung der Fahrzeuge für die Bundesverwaltung erlassen.
- Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, beschafft das VBS ab diesem Jahr für die Departemente im Grundsatz nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Diese Massnahme wurde im Zuge des Klimapaketes des Bundesrates für die Bundesverwaltung beschlossen.
Die Fahrzeugflotte des Bundes soll umweltfreundlicher werden. Im Grundsatz sollen nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge angeschafft werden. Der Begriff des rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs umfasst gemäss den Weisungen rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit Energieträger Wasserstoff oder Methanol. Diesen gleichgestellt sind Fahrzeuge, die mit einer anderen, gleichwertigen CO2-neutralen Technologie betrieben werden. Diese Weisung gilt für zivil immatrikulierte Fahrzeuge der Bundesverwaltung.
Die Klimaziele gelten auch für den Bund
Die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossilen Treibstoffen bleibt in begründeten Fällen weiterhin möglich, insbesondere dort, wo noch keine Elektrofahrzeuge verfügbar sind, die den Anforderungen genügen. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des jeweils zuständigen Generalsekretariats der Departemente notwendig.
Die Bundesverwaltung verfügt zurzeit insgesamt über rund 1500 zivil immatrikulierte Fahrzeuge. Davon sind heute rund 40 rein elektrisch betrieben. Pro Jahr werden zwischen 150 und 200 Verwaltungsfahrzeuge beschafft, davon waren im Jahr 2019 neun Fahrzeuge rein elektrisch betrieben.
Auslöser der Revision der Weisungen des VBS waren die Bundesratsbeschlüsse zum Klimapaket Bundesverwaltung vom 3. Juli 2019 und vom 13. Dezember 2019. Damit verpflichtete der Bundesrat die zivile Bundesverwaltung zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um 50 Prozent gegenüber 2006 und das VBS zu einer Reduktion um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001.