Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Sperrstunde ab 23 Uhr in Bars und Restaurants, Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, Limite bei privaten Veranstaltungen, Ausdehnung der Maskenpflicht: Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen und der sich zuspitzenden Situation hat der Bundesrat am Mittwochnachmittag verschärfende Massnahmen angeordnet.
Die Ansteckungen steigen jeden Tag, begann Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga die Medienkonferenz. Die beschlossenen Massnahmen würden darum bereits ab Mitternacht gelten: «Es ist keine Zeit zu verlieren.»
Man müsse nun verhindern, dass Betriebe wegen der steigenden Infektionen geschlossen werden, der Schaden für die Wirtschaft wäre immens. Einigen würden die Massnahmen nicht gefallen, sie seien jedoch notwendig, so die Bundespräsidentin. Gemeinsam würde die Schweiz die Krise überstehen.
Die bisherigen Massnahmen hätten nicht gereicht, darum habe der Bundesrat – in Absprache mit den Kantonen – weitere Massnahmen beschlossen, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset. Das mache auch die Farbe der Plakate deutlich. Die Kampagne hat nun wieder die Farbe Rot.
R-Wert zu hoch
Die Inzidenz in der Schweiz liege über derer der Nachbarländer, in einigen Kantonen sogar über 1000. Die Quarantäneregelung sei deshalb nicht mehr anwendbar, meint Berset. Man habe nun zu «Schweiz Plus 60» gewechselt. Dies würde im Moment zum Beispiel Belgien betreffen.
Im Moment betrage der R-Wert 1.6, das heisst, 10 Personen stecken 16 weitere Personen an. Alain Berset sagt, der Wert müsse dringend halbiert werden, also auf 0.8 gedrückt werden. Dies sei nur mit den nun angekündigten, strikteren Massnahmen möglich. Ansonsten drohe ein weit härterer Shutdown.
Kein Widerspruch zur Wirtschaft
Die beschlossenen Massnahmen stünden nicht im Widerspruch zur Wirtschaft, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Man schütze sie, indem man die Pandemie in den Griff bekommen. Aktuell habe man die richtigen Massnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen: die Kurzarbeitsentschädigungen, der Corona-Erwerbsersatz und das Covid19-Gesetz.
Parmelin wies darauf hin, dass man besser aufgestellt sei als im Frühling, um der Krise zu trotzen. Es sei nun sehr wichtig, dass sich alle an die beschlossenen Massnahmen halten würden, um weitaus schlimmere Folgen zu verhindern.
Widerspruch zur Verfassung?
Die neuen Massnahmen schränken die Versammlungsfreiheit sowohl privat wie auf öffentlich massiv ein. Ob die Einschränkungen nicht der Verfassung widersprechen würden, möchte ein Journalist vom Bundesrat wissen.
Das Epidemiengesetz würde genau solche Massnahmen für solche Situationen vorsehen, so Alain Berset. Die gleiche Einschätzung teilte auch der Rechtsexperte des Bundesrates. Der Eingriff und die damit verbundenen Einschränkungen seien punktuell, verhältnismässig und deshalb von Gesetz und Verfassung gestützt.
Folgen weitere Massnahmen?
«Wir müssen erst sehen, ob die Massnahmen wirken», sagt Alain Berset. Doch Berset erwartet durchaus, dass man zeitnah erkenne, ob sich der Trend umkehre, die Lage verbessere. Man könne in den nächsten Tagen erste Resultate zu sehen.
Dies nicht zwingend wegen den heute beschlossenen Regeln, aber der Bundesrat hätte ja bereits vor zehn Tagen schärfere Massnahmen erlassen und viele Kantone hätten danach nachgezogen. Deshalb werde man nun rasch evaluieren können, ob die Entwicklung positiver werde und allenfalls zeitnah erneut reagieren können. Auch mit weiteren Massnahmen, falls dies nötig erscheine.