Wer Sterbehilfe leisten will, muss sich an gewisse Regeln halten. Die Richtlinien zeigen aber auch Lücken. So gab es bisher keine Vorschriften für lebensmüde Menschen, die nicht sterbenskrank sind.
Diese Lücke hat das Parlament der Ärzteorganisation FMH nun geschlossen. Konkret geht es um die sogenannte «ärztlich assistierte Suizidbeihilfe» in den Richtlinien über Sterben und Tod. Diese Regeln der Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) sind kein Gesetz.
Regeln nur für jene, die bald sterben
Dennoch müssen sich Ärzte und Ärztinnen danach richten. Sonst riskieren sie Sanktionen. Bis jetzt beschränkten sich die Vorgaben auf Personen, die kurz vor dem Tod stehen, sagt Charlotte Schweizer von der FMH.
«In den Richtlinien, die derzeit in der FMH-Standesordnung gültig sind, ist ärztliche Suizidbeihilfe explizit nur bei Menschen zulässig, die an einer tödlichen Krankheit leiden und wo das Lebensende nahe ist», so Schweizer.
Für alle anderen bisher keine Vorgaben
Es sei nicht Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten, gesunde Menschen in den Tod zu begleiten, so die FMH-Vertreterin. Deshalb hat das FMH-Parlament als Ärztinnen- und Ärztekammer jetzt gewisse Vorschriften beschlossen.
Diese tangieren Leute, die zwar nicht sterbenskrank sind, aber dennoch nicht mehr leben wollen: «Damit Suizidbeihilfe zulässig ist, müssen Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen vorliegen, die ein unerträgliches Leiden verursachen», so Schweizer.
Exit positioniert sich kritisch
Die Sterbehilfeorganisation Exit hat sich vor ein paar Wochen kritisch zu den geplanten Änderungen geäussert. Sie würden eine Verschärfung bedeuten und die Suizidhilfe massiv erschweren. Exit-Präsidentin Marion Schafroth wollte die am Mittwoch getroffenen Entscheide nicht kommentieren.
«Inhaltlich kann ich aufgrund der mir jetzt vorliegenden Informationen noch nicht viel sagen», sagte Schafroth gegenüber SRF. Die Sterbeorganisation müsse zuerst den konkreten Text der neuen Richtlinien genau anschauen und im Vorstand diskutieren.