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Neue Gesetze und Regeln 2025 Von Armee bis Zulagen: Das ändert sich ab heute in der Schweiz

Am Neujahrstag treten verschiedene neue Bestimmungen in Kraft. Was das bedeutet und wer davon profitiert.

Armee : Die Luftwaffe passt aus Spargründen das Angebot ihrer Vorführteams ab Anfang 2025 an. Vor allem bezieht sich dies auf die Sistierung von Darbietungen des Swiss Hornet Solo Display Teams mit dem Kampfjet F/A-18 und den Verzicht auf Demonstrationen der Fallschirmspringer der Swiss Para Wings.

Blutspende: Ab dem neuen Jahr dürfen grundsätzlich alle Menschen Blut spenden. Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer teilweise vom Blutspenden ausgeschlossen waren.

Bundesrat: Der Bundesrat verzichtet ab 2025 auf die Loge im Stadttheater Bern und die Dauerfreikarte der Schweizer Seilbahnen. Bereits 2024 liess er sich diese in Rechnung stellen.

Eherecht: In der Schweiz gelten neu strengere Bestimmungen gegen Ehen von Minderjährigen. Sie zielen insbesondere auf sogenannte Sommerferienheiraten ab. Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.

Einkaufstourismus: Die Wertfreigrenze bei Einfuhren für den privaten Gebrauch sinkt. Neu dürfen Reisende Waren noch bis zum Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei einführen. Ist der Gesamtwert höher, muss die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Bislang lag die Obergrenze bei 300 Franken.

Erben: Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen, erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung ihrer Erbangelegenheiten. Es geht unter anderem um Fälle, in denen jemand nach der Pensionierung ins Ausland zieht, dort stirbt und sowohl in der Schweiz als auch am letzten Wohnort Vermögen hinterlässt.

Grenzgänger: Ab 2025 können Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern auch dann besteuert werden, wenn sie Telearbeit beziehungsweise Homeoffice im Ausland verrichten. Die Änderung beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz.

Häusliche Gewalt: Ausländische Opfer häuslicher Gewalt verlieren ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr, wenn sie eine gewalttätige Beziehung verlassen. Für sie gilt die Härtefallregelung. Als Gewaltopfer gilt, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht.

Hühnerküken: In der konventionellen Landwirtschaft erfolgt 2025 die Umstellung auf die Geschlechtserkennung im Ei. Damit soll dem Töten männlicher Küken ein Ende gesetzt werden.

Jugendschutz: Neu gelten landesweite Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Darstellungen von Gewalt und Sexualität in Filmen und Videospielen. Das Gesetz regelt beispielsweise wie Produkte gekennzeichnet werden müssen.

Klima: Die Schweiz hat vom neuen Jahr an Wegmarken für die Senkung ihrer Treibhausgasemissionen bis auf Netto Null im Jahr 2050. Die entsprechende Vorlage, die 2023 an der Urne angenommen wurde, setzt Zwischenziele für das Absenken von Emissionen.

Verschiedene Änderungen im Bereich der Energie

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In Eignungsgebieten, die die Kantone mit Rücksicht auf Natur- und Landschaftsschutz sowie die Landwirtschaft bezeichnen müssen, haben neu auch grosse Solaranlagen mit einer Winterstromproduktion von mindestens 5 Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich Vorrang. Mitspracherechte hat die Bevölkerung aber weiterhin.

Für 16 explizit genannte Wasserkraftprojekte gibt es planerische Erleichterungen mit gegenüber heute weniger Mitsprachemöglichkeiten. Wasserkraftwerke dürfen ausserdem unter gewissen Bedingungen in Biotopen von nationaler Bedeutung, in gewissen Wasser- und Zugvogelreservaten, auf Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen geplant werden.

Wer eine Photovoltaikanlage von mindestens 100 Kilowatt (kW) Leistung über einem bisher unüberdachten Parkplatzareal bauen will, erhält zudem einen Bonus.

Neu können auch für Projekte für Windenergie-, Wasserkraft- sowie Geothermie-Kraftwerke Gesuche um Übernahme von höchstens vierzig Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten gestellt werden.

Zudem treten nun erste Teile des am 9. Juni an der Urne angenommene Stromversorgungsgesetzes in Kraft. Es schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren.

Kredite: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird dem sinkenden Zinsniveau angepasst. Auf Anfang Jahr sinkt der Höchstzinssatz für Barkredite von 12 auf 11 Prozent. Gesenkt wird auch der Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten, nämlich von 14 Prozent auf 13 Prozent.

Strassenverkehr: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es drohen Bussen bis zu 10'000 Franken. Unter anderem kommt es auch bei importierten Motorrädern zu Anpassungen: Für die Erstzulassung müssen sie neue Abgasvorschriften erfüllen.

Tabak: Tabak für Zigaretten zum Selberdrehen, Zigarren sowie Zigarillos wird teurer. Die Steuererhöhung entspricht bei Feinschnitttabak zum Selberdrehen von Zigaretten, Tabakprodukten zum Erhitzen sowie Snus einem Aufschlag von rund 40 Rappen pro Verkaufspackung.

Verhüllung: In der Schweiz darf man an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Vorgesehen sind bei Verstössen Bussen von bis zu tausend Franken. Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier, sondern erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende.

Vorsorge: Wer keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a eingezahlt hat, kann diese Vorsorgelöcher ab 2025 unter gewissen Voraussetzungen stopfen. Möglich sind solche Einkäufe in Höhe von höchstens dem «kleinen Beitrag» an die Säule 3a. 2025 sind das 7258 Franken pro Kopf.

Neuerungen bei der Krankenversicherung

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Wer sein Krankenkassenmodell ändern möchte, kann dies in gewissen Fällen ab 1. Januar 2025 auch unter dem Jahr tun. Bisher konnten Versicherte, die sich für eine Wahlfranchise über 300 Franken und die freie Wahl der Leistungserbringer entschieden, ihr Versicherungsmodell nicht unterjährig wechseln. Neu können Betroffene in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer – beispielsweise Hausarzt-, HMO- oder Telemedizin-Modell – beim eigenen Versicherer wechseln, um weniger Prämien bezahlen zu müssen. Der unterjährige Wechsel zu einem anderen Versicherer bleibt weiterhin nicht möglich.

Zudem übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab 2025 die Kosten der Kopforthesentherapie bei einem vorzeitigen Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die versicherungsmässigen Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung nicht gegeben sind.

Auch wird das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kanton Solothurns von der Franchise befreit.

Zulagen: Die Renten von AHV und IV steigen um 2.9 Prozent. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.

SRF 4 News, 1.1.2025, 12:30 Uhr ; 

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