Das Flugpassagierdatengesetz soll der Polizei und den Sicherheitsbehörden helfen, Terrorismus und Schwerstkriminalität besser zu bekämpfen und den Wirtschaftsstandort Schweiz besser schützen zu können. Das geplante Gesetz regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung.
Angleichung an internationales System
Die Verwendung von PNR-Daten ist laut dem Bundesrat ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Formen von Schwerstkriminalität. Bis anhin verfügte die Schweiz aber über keine Rechtsgrundlage für deren Nutzung. 70 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und Kanada, haben bereits ein nationales PNR-System.
Die PNR-Daten haben für die Schweiz laut dem Bundesrat denn auch eine wichtige wirtschaftliche Dimension. Ohne eigenes System könne die Schweiz zu einer Sicherheitslücke werden, oder gar Landerechte verlieren. «Mit dem Gesetz setzen wir einen internationalen Standard um», sagte Justizminister Beat Jans im Rat. «Tun wir es nicht, riskieren wir, ein Schlupfloch für Kriminelle und eine Sicherheitslücke in Europa zu sein.»
Auch die SVP, die FDP und die Mitte sprachen sich für die Version der Mehrheit der SiK-N aus. Das Flugpassagierdatengesetz sei ein zentrales Instrument für mehr innere Sicherheit, sagte Mitte-Nationalrat Reto Nause. Das Gesetz decke schwere Straftaten ab, unter anderem Terror, Menschenhandel, Mord, Totschlag und Vergewaltigung. «Vor diesen Straftaten müssen wir unsere Bevölkerung schützen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung höher zu gewichten als der Datenschutz.»
Bedenken beim Datenschutz
Mehrere rot-grüne Minderheiten forderten Gesetzesanpassungen, aber scheiterten am Votum des Rates.
So auch eine geforderte, gezielte Gestaltung der Risikoprofile zur Treffersuche bei den Flugpassagierdaten. «Risikoprofile sind Kombinationen von Flugpassagierdaten ohne Bezug zu einer bestimmten natürlichen Person», mahnte GLP-Nationalrat Patrick Hässig. Damit werde nicht nach spezifischen Straftätern geahndet, sondern generell nach Personen, die bekannten Mustern von Straftäter entsprechen. Darum bestehe die Gefahr, dass der Einsatz dieser Risikoprofile eines Tages zu einer Form von Vorratsdatenspeicherung ausufern könnte.
Auch Grüne-Nationalrätin Marionna Schlatter sah die Speicherung der Passagierdaten kritisch. «Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in die Grundrechte ein.» Zudem sei die Weitergabe von sensiblen Daten an Dritte besonders heikel.
Auch eine automatische Pseudonymisierung der Daten ohne Markierung direkt nach deren Eingang wurde abgelehnt. Laut dem Gesetzestext werden die Daten ohne Markierung einen Monat nach ihrem Eingang anonymisiert. Automatisch gelöscht werden die Passagierdaten, die keinen Anhaltspunkt auf schwere Straftaten aufweisen, sechs Monate nach ihrem Eingang. Weisen die Daten hingegen solche Anhaltspunkte auf, dürften sie für maximal fünf Jahre gespeichert werden.
Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.