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Die neuen Spielregeln im Jahr 2022
Aus Espresso vom 31.12.2021. Bild: Imago
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Neue Spielregeln Diese Änderungen bringt 2022 mit sich

Online-Shopping wird günstiger, die Briefpost teurer und Versicherungen werden kundenfreundlicher.

Post-Dienstleistungen kosten mehr

Ab dem 1. Januar kosten A- und B-Post-Briefe mehr. Für A-Post bezahlt man neu 1.10 Franken (bisher 1 Franken), B-Post kostet neu 90 Rappen (bisher 85 Rappen). Die Post begründet die Tariferhöhung unter anderem damit, dass immer weniger Briefe verschickt werden. In den ersten Wochen will die Post noch beide Augen zudrücken: «Wenn jemand im Januar 2022 für seinen Brief noch eine 1-Franken-Briefmarke erwischt, stellen wir den Brief trotzdem am nächsten Tag zu», heisst es auf Anfrage. Den fehlenden Betrag von zehn Rappen werde man im Januar nicht einfordern.

Auch bei anderen Post-Dienstleistungen gelten ab dem 1. Januar neue Tarife. Eine Übersicht gibt es hier.

Kein Geoblocking mehr

Die Hochpreisinsel Schweiz sollte ab dem 1. Januar etwas kleiner werden. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird sogenanntes Geoblocking verboten. Aus der Schweiz muss man also bei einem ausländischen Online-Shop zu den gleichen Bedingungen einkaufen können, wie Konsumentinnen und Konsumenten im jeweiligen Land. Man darf beispielsweise nicht automatisch auf die Schweizer Seite des Shops umgeleitet werden. Es gibt allerdings keine Verpflichtung, in die Schweiz zu liefern. Die Stiftung für Konsumentenschutz erwartet dennoch, dass es nun schwieriger wird, für die gleichen Produkte in der Schweiz überrissene Preise zu verlangen.

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Wie die neue Regelung von den Online-Shops umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Viele grosse Anbieter geben an, schon seit geraumer Zeit kein Geoblocking zu betreiben. So etwa Zalando, Mediamarkt oder Thalia (Orell Füssli). Allerdings setzen sie Lieferadressen im jeweiligen Land – also zum Beispiel in Deutschland – voraus. Bei Weltbild heisst es, man passe die Praxis nun an, sodass Schweizer Kundinnen und Kunden auch in den deutschen und österreichischen Online-Shops bestellen könnten – mit Ausnahme von audiovisuellen Produkten. Wie andere Anbieter auch liefert Weltbild aber von deutschen und österreichischen Shops nicht in die Schweiz.

Mehr Rechte für Versicherte

Am 1. Januar tritt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Damit erhalten Versicherte gegenüber den Versicherungen mehr Rechte. So gibt es etwa neu ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit darf man von einem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem gilt im Schadenfall eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, statt wie bisher von zwei Jahren. Und bei Haftpflichtfällen gilt neu ein sogenanntes direktes Forderungsrecht. Geschädigte können so ihre Ansprüche direkt bei der Versicherung des Schadenverursachers geltend machen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Weniger Bürokratie für Transmenschen

Menschen mit Transidentität können ab dem 1. Januar ihr Geschlecht und ihren Vornamen unbürokratisch ändern lassen – es reicht eine Meldung an das zuständige Zivilstandsamt. Die Erklärung kostet 75 Franken. Entscheiden kann man sich nur für das männliche oder weibliche Geschlecht. Einen dritten Geschlechtseintrag (z.B. «divers») gibt es in der Schweiz nicht, dazu laufen jedoch bereits politische Diskussionen. Menschenrechtsorganisationen begrüssen die Gesetzesänderung, kritisieren aber, dass urteilsfähige Personen unter 16 Jahren die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertreterin benötigen. Das bringe für Betroffene eine unnötige Belastung mit sich.

Diverse Änderungen bei der IV

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Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für Menschen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Man spricht von der «IV-Weiterentwicklung».

Stufenloses Rentensystem
Es geht hier um die Frage, auf welche Rente eine Person mit Beeinträchtigung Anspruch hat. Bisher gab es je nach Einstufung eine Viertels-, eine halbe, eine Dreiviertels- oder eine ganze Rente. Neu gilt ein stufenloses Rentensystem. Damit ist es beispielsweise auch möglich, eine Rente von 65 Prozent zu erhalten. Behindertenorganisationen kritisieren allerdings, dass bei der Berechnung des Rentenanspruchs von zu hohen Löhnen ausgegangen werde – Menschen mit Beeinträchtigung würden weniger verdienen.

Berufliche Massnahmen
Eine weitere Änderung betrifft die berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung und Personen mit psychischer Beeinträchtigung. Diese sollen nun besser und länger unterstützt werden – unter anderem mit einfacherem Zugang zu Beratung oder Coachings.

Seltene Krankheiten besser geschützt
Die Liste der Geburtsgebrechen wurde angepasst und auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht. Dabei werden nun auch seltene Krankheiten besser berücksichtigt – für diese gibt es oft nur wenige oder gar keine wissenschaftlichen Studien. Die IV kann die Kosten für die Behandlung auch dann übernehmen, wenn deren Wirksamkeit nicht vollständig belegt ist.

Eine Übersicht über die Änderungen bei der IV gibt es in diesem Ratgeber der Behindertenorganisation Procap.

Espresso, 31.12.21, 08:13 Uhr

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