Auch wenn eine Person in der Schweiz geboren ist, hier aufwächst und das Schweizer Bürgerrecht besitzt, zeugen Name und Hautfarbe von den Wurzeln ihrer Vorfahren. Über Generationen hinweg lassen diese Merkmale auf die Herkunft schliessen.
Diskriminierung aufgrund der Herkunft
Zugewanderte und deren Nachkommen, die über solche wahrnehmbaren Eigenschaften verfügen, werden als «sichtbare Minderheiten» bezeichnet und erfahren aufgrund ihrer Herkunft soziale, wirtschaftliche und politische Ungleichbehandlung. Dies zeigt eine neue Studie der Universität Neuenburg.
Ethnische Diskriminierung ist unter anderem beim Zugang zum Arbeitsmarkt eine Realität. Schweizer Bürger und Bürgerinnen, bei denen ersichtlich ist, dass sie Nachkommen von Zugewanderten sind, müssen nämlich durchschnittlich bis zu einem Drittel mehr Bewerbungen einreichen, bis sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Dies bei gleichwertigen Qualifikationen.
Eine Schweizerin mit dunkler Hautfarbe oder ein Schweizer mit kosovarischen Wurzeln wird zudem auf dem Arbeitsmarkt häufiger diskriminiert als ein Schweizer deutscher, französischer oder türkischer Herkunft.
Vermieter und Arbeitgeber sensibilisieren
Bei der Wohnungssuche ist Ähnliches festzustellen. So haben Wissenschaftler mehrerer Schweizer Universitäten über Zehntausend fiktive Bewerbungen auf Wohnungsinserate verschickt. Dabei hatten Bewerber mit exotisch klingenden Namen deutlich weniger Chancen, einen Besichtigungstermin zu erhalten. Vor allem Personen mit kosovarischen und türkischen Namen erhielten wesentlich weniger Einladungen zu einer Wohnungsbesichtigung.
Um diese ethnische Diskriminierung zu reduzieren, sei es wichtig, Vermieter und Arbeitgeber entsprechend zu sensibilisieren, so die Studienautoren.