Der Grund für ein neues Erbrecht: Vom Erbrecht seien wir alle betroffen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. «Gemäss Schätzungen wurden 2015 rund 63 Milliarden Franken vererbt.» Das heute gültige Erbrecht ist jedoch über 100 Jahre alt. Es berücksichtige moderne Formen des Zusammenlebens nicht, so die Justizministerin. Denn heute entspreche ein Viertel der Familien mit Kindern unter 25 Jahren nicht mehr der traditionellen Form.
Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz rund 63 Milliarden Franken vererbt.
Viele Menschen würden in Patchwork-Familien, in Lebenspartnerschaften mit gemeinsamen Kindern oder als alleinerziehender Elternteil leben. «Es ist wichtig, dass das Erbrecht den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird», sagte Sommaruga.
Die Pläne des Bundesrates: Er will das «grundsätzlich bewährte» Erbrecht anpassen, wie Sommaruga erklärte. Erblasser sollen freier über ihr Vermögen verfügen können. Dazu soll der sogenannte Pflichtteil – jener Teil des Erbes, der zwingend an Angehörige gehen muss – verkleinert werden. Für die Kinder soll der Pflichtteil sinken, jener für die Eltern soll ganz wegfallen. Das frei werdende Geld kann der Erblasser etwa einem Lebenspartner oder dessen Kindern vermachen.
Die Änderungen nach der Vernehmlassung: Der Bundesrat verzichtet darauf, den Pflichtteil für den Ehepartner zu verkleinern. Damit trägt er laut Sommaruga den Rückmeldungen in der Vernehmlassung Rechnung. Ausserdem hat er seinen Vorschlag zum sogenannten Unterstützungsanspruch, ebenfalls nach kritischen Bemerkungen in der Vernehmlassung, angepasst. So soll dieses neue Instrument die «Ausnahme» darstellen und nur dazu da sein, Armut zu verhindern.
Der Unterstützungsanspruch soll die Ausnahme sein.
Der Unterstützungsanspruch, der aus der Erbschaft finanziert wird, ist für Hinterbliebene vorgesehen, die nach dem Tod ihres Partners in finanzielle Not geraten. Sommaruga spricht von einer «Härtefallregelung».
Die nächsten Schritte: Die Vorlage des Bundesrates zum Erbrecht kommt nun ins Parlament. Weitere Fragen zu diesem Thema, zum Beispiel zur Unternehmensnachfolge, will die Regierung nächstes Jahr im Rahmen einer Botschaft klären.